Nachfolge von Hartz-IV
Einführung des Bürgergeldes in Deutschland

Im kommenden Jahr wird in Deutschland das Bürgergeld eingeführt. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat der Sozialreform zu.
Publiziert: 25.11.2022 um 13:32 Uhr
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD, M) verfolgt während der Bundesratssitzung die Abstimmung zum Bürgergeld. Foto: Wolfgang Kumm/dpa
Foto: WOLFGANG KUMM

Sie ist ein zentrales Projekt der regierenden Ampel-Koalition und soll das bisherige Hartz-IV-System zur Unterstützung von Langzeitarbeitslosen ablösen.

Zum 1. Januar steigen die Bezüge in der Grundsicherung um mehr als 50 Euro. So erhalten Alleinstehende künftig 502 Euro. Wesentliche Teile der Reform treten zum 1. Juli in Kraft. Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern können. Besser als bisher soll die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Helferjobs gelingen.

Dazu sollen die Betroffenen in verstärktem Mass weiterqualifiziert werden oder eine Ausbildung oder Umschulung antreten. Ausserdem dürfen die Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung künftig mehr hinzuverdienen - zum Beispiel mit einem Minijob.

Den Beschlüssen von Freitag war ein Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat vorausgegangen. Die Christdemokraten hatten die ursprünglichen Pläne der Ampel-Koalition abgelehnt. CDU und CSU bemängelten, dass Arbeitslose zu wenig zu eigener Mitwirkung angehalten werden sollten. Die Balance von Fördern und Fordern sahen sie nicht mehr gewahrt. Im Bundesrat fiel das Bürgergeld deshalb zunächst durch.

Verschärft wurden auf Druck der Union entgegen dem ursprünglichen Entwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die möglichen Sanktionen bei Pflichtverletzungen. Bereits ab Januar sind solche Kürzungen des Bürgergelds gestaffelt und in Höhe von maximal 30 Prozent möglich, wenn sich Arbeitslose entgegen den Absprachen nicht auf eine Stelle bewerben oder eine Massnahme etwa zur Qualifizierung antreten.

Die Betroffenen dürfen zudem künftig etwas weniger selbst angespartes Geld behalten als zunächst geplant. Dieses sogenannte Schonvermögen beträgt in einer «Karenzzeit» von einem Jahr 40 000 Euro. Weitere Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft dürfen jeweils 15 000 Euro behalten. Altersvorsorge und Wohnung bleiben zunächst weitgehend unangetastet.

Im deutschen Bundestag stimmten 557 Abgeordnete für die Änderungen, die der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundestag abgesegnet hatte. Den Kompromiss ausgehandelt hatte eine informelle Runde von Ampel-Koalition und Union. Die rechtspopulistische AfD kritisierte das Vorgehen deshalb als nicht verfassungsgemäss. Abschliessend bekam das Bürgergeld grünes Licht im Bundesrat.

(SDA)

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