Nach verpasstem Einzug ins Parlament
BSW klagt auf Neuauszählung der Bundestagswahl

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zieht nach knapp verpasstem Bundestagseinzug vor das Verfassungsgericht. Die Partei fordert eine bundesweite Neuauszählung der Stimmen, da einige offenbar falsch zugeordnet wurden.
Publiziert: 11.03.2025 um 16:23 Uhr
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Aktualisiert: 11.03.2025 um 18:09 Uhr
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Das Bündnis Sahra Wagenknecht zieht vor das Verfassungsgericht.
Foto: IMAGO/NurPhoto
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Das linkspopulistische Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zieht nach dem knapp verpassten Einzug in den Deutschen Bundestag vor das Verfassungsgericht, um eine neue Auszählung der Wählerstimmen zu erreichen.

Eine BSW-Sprecherin bestätigte der Deutschen Presse-Agentur einen entsprechenden Bericht der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung». Der Antrag sei heute in Karlsruhe eingereicht worden, sagte sie. Im Laufe der Woche sollen weitere Klagen folgen.

Das BSW – eine Abspaltung der Linken – hatte nach dem vorläufigen Endergebnis bei der Bundestagswahl am 23. Februar landesweit rund 4,972 Prozent der Stimmen erhalten und damit den Einzug ins deutsche Parlament sehr knapp verfehlt.

Sahra Wagenknecht: «Einige Tausend BSW-Stimmen»

Seither ergaben einzelne Nachzählungen an mehreren Orten, dass offenbar einige Stimmen falsch zugeordnet wurden. Grosse Verschiebungen der Stimmverhältnisse wurden aber nicht bekannt.

Parteigründerin Sahra Wagenknecht sprach in der «FAZ» von «einigen Tausend BSW-Stimmen», die offenbar fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet oder als ungültig bewertet worden seien. «Der Respekt vor den Wählern gebietet es, mögliche Fehler genau zu prüfen und zu korrigieren», sagte die BSW-Chefin. Das funktioniere nur, «wenn vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses eine bundesweite Neuauszählung erfolgt».

Das amtliche Endergebnis soll bereits am kommenden Freitag vom Bundeswahlausschuss bekannt gegeben werden. Danach könnte dagegen Einspruch erhoben und nötigenfalls geklagt werden.

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