Nach Suizid in der Zelle
Al-Bakrs Familie kündigt Strafanzeige gegen Justiz an

Der Terror-Verdächtige Jaber al-Bakr (†22) hat sich im Gefängnis erhängt. Nun werden sich die Behörden wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen.
Publiziert: 21.10.2016 um 20:30 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 16:06 Uhr
Foto: AFP

Die Familie des toten Terrorverdächtigen Jaber al-Bakr will eine Strafanzeige gegen Beamte der sächsischen Justiz wegen fahrlässiger Tötung erstatten. Alexander Hübner, der Leipziger Anwalt der Familie, sagte der «Süddeutschen Zeitung«, den Sendern NDR und WDR, es müsse geprüft werden, ob die Behörden fahrlässig handelten, als sie Al-Bakr in einem gewöhnlichen Haftraum allein liessen.

Der syrische Flüchtling war bei einem Polizeieinsatz in Chemnitz am 8. Oktober knapp dem Zugriff der Beamten entkommen. In einer von ihm genutzten Wohnung wurden eineinhalb Kilogramm hochexplosiven Sprengstoffs gefunden.

Mehrere Syrer, bei denen Al-Bakr dann in Leipzig um einen Übernachtungsplatz bat, überwältigten und fesselten den 22-Jährigen. Am Mittwoch vergangener Woche erhängte sich Al-Bakr, der mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Verbindung gestanden haben soll, im Gefängnis (Justizvollzugsanstalt) von Leipzig.

Bruder sieht Polizei als Mörder - wie in Syrien

Der in Syrien lebende Bruder des Toten, Alaa al-Bakr, zweifelte seither an, dass es sich überhaupt um einen Suizid gehandelt habe. «Selbst wenn er IS-Mitglied war: Die begehen keinen Selbstmord», hatte er der Zeitung «Die Welt» gesagt. Das sei im Islam verboten. «Ich bin mir wirklich sicher, dass die Polizei ihn umgebracht hat.«

Eine Fremdeinwirkung war bei der Obduktion des Leichnams nicht festgestellt worden. Hübner distanzierte sich gegenüber «SZ», NDR und WDR von den Vorwürfen von Al-Bakrs Bruder. Die Umstände des Suizids müssten aber geprüft werden.

Al-Bakr soll an Steckdosen manipuliert und eine Lampe zerstört haben. Dennoch wollen die Verantwortlichen im Gefängnis in Leipzig keine Suizidgefahr erkannt haben und liessen die Zelle nur alle 30 Minuten kontrollieren.

Die Leipziger Oberstaatsanwältin Claudia Laube führt bereits routinemässig ein Ermittlungsverfahren zur Todesursache. Dem Bericht zufolge könnte sich die Familie Al-Bakrs als Nebenklägerin in dieses Verfahren einschalten.

Pannenserie in Sachsen

Wegen der Pannen bei der Festnahme und des Suizids stehen die Behörden in Sachsen in der Kritik. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins «Spiegel» unterlief der sächsischen Polizei im Fall Al-Bakr ein weiterer Fehler.

Der Islamist soll demnach bereits Ende August in einem Leipziger Apartmenthotel mit Chemikalien zur Sprengstoffherstellung experimentiert haben. Dabei habe er die Küche der Wohnung schwer beschädigt. Fotos von den Schäden zeigten Russspuren, braune Flecken wie von Flammen an der Abzugshaube und Spuren am Spülbecken wie von Säureschäden.

Der Besitzer des Hotels habe nach Al-Bakrs Verschwinden Anzeige erstattet, berichtet der «Spiegel". Allerdings habe die Polizei den Vorfall als Sachbeschädigung gewertet, ohne die Brisanz der Spuren zu erkennen. Schäden in Höhe von gut 6000 Euro seien entstanden.

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