Der ehemalige Premierminister Boris Johnson (58) tritt mit sofortiger Wirkung als Abgeordneter zurück. Grund seien Vorwürfe eines Parlamentsausschusses, er habe in der «Partygate»-Affäre das Unterhaus belogen, teilte der konservative Politiker am Freitagabend mit, wie mehrere britische Medien berichteten. Er trat freiwillig zurück, um nicht abgesetzt zu werden.
Boris Johnon legt sein Amt nieder, allerdings nicht ohne ordentliche Kritik. «Sie haben noch immer nicht den geringsten Beweis dafür erbracht, dass ich das Unterhaus wissentlich oder fahrlässig in die Irre geführt habe», heisst es in seinem Statement. «Ihr Ziel war es von Anfang an, mich ungeachtet der Fakten für schuldig zu erklären. Dies ist die eigentliche Definition eines Känguru-Gerichts», heisst es weiter.
Johnson verlässt Parlament «vorerst»
Seine Kritik äussert sich auch gegen den Premierminister Rishi Sunak (43). Er habe ihn als schuldig bezeichnet, ehe es konkrete Beweise gegeben hatte. «Es ist sehr traurig, das Parlament zu verlassen – zumindest vorerst – aber vor allem bin ich fassungslos und entsetzt, dass ich auf undemokratische Weise von einem Ausschuss, dessen Vorsitz und Leitung Harriet Harman innehat, mit solch ungeheuerlicher Voreingenommenheit aus dem Parlament gedrängt werden kann.»
Zuvor hatte ein Parlamentsausschuss das Ermittlungsergebnis an Johnson übergeben. Die Mitglieder des Privileges Committee hätten dem 58-Jährigen zwei Wochen Frist für eine Antwort eingeräumt, berichtete die BBC am Freitag. In dem «Warnschreiben» seien Kritikpunkte und entsprechende Beweise aufgelistet sowie die Strafe, die die Abgeordneten empfehlen wollen.
Der Ausschuss untersucht, ob Johnson das Parlament in dem Skandal um illegale Lockdown-Partys in der Downing Street belogen hat. Während der Corona-Pandemie hatten sich Regierungsbeschäftigte immer wieder entgegen der Vorschriften in der Downing Street und Behörden zu Feiern mit Alkohol und Musik getroffen. Johnson und der amtierende Premierminister Rishi Sunak mussten wegen ihrer Teilnahme an einer Veranstaltung jeweils eine Geldstrafe zahlen. (jwg/SDA)