«Dieser Aufschub wird es Drittländern, Mitgliedstaaten, Wirtschaftsbeteiligten und Händlern ermöglichen, ihren Sorgfaltspflichten in vollem Umfang nachzukommen», teilten die EU-Staaten mit.
Wenn auch das Europaparlament dem Vorschlag zustimmt, würde das Gesetz erst am 30. Dezember 2025 für Grossunternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen in Kraft treten.
Produkte wie Kaffee, Holz, Soja, Kakao und Palmöl dürfen laut der Verordnung nur noch in der EU verkauft werden, wenn dafür nach 2020 keine Wälder gerodet wurden. Damit soll auch die Abholzung des Regenwaldes etwa im südamerikanischen Amazonasgebiet deutlich reduziert werden.
Konkret müssen Unternehmen künftig eine Sorgfaltserklärung abgeben, die versichert, dass für ihr Produkt nach dem 31. Dezember 2020 kein Wald gerodet oder geschädigt wurde. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit hohen Strafen von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes in der EU rechnen.
Aus der Wirtschaft und über Parteigrenzen hinweg hatte es Kritik an dem Vorhaben gegeben, vor allem weil es aus Sicht der Kritiker Betroffene wie Unternehmen zu wenig Zeit hätten, den Regeln ab Ende des Jahres zu entsprechen.