Das Gesetz zur Auflösung der Kammer muss nach der Unterzeichnung durch Präsident Andrzej Duda am Montagabend nur noch im Gesetzesanzeiger des EU-Mitgliedslands veröffentlicht werden. Dies wurde noch für diesen Dienstag erwartet.
Die Auflösung zählte zu den Bedingungen, von denen die EU-Kommission die Freigabe von milliardenschweren Corona-Finanzhilfen für Polen abhängig gemacht hatte.
Die 2018 eingeführte Kammer am Obersten Gerichtshof war ein Herzstück der Justizreform, die die nationalkonservative PiS-Regierung betreibt. Sie konnte jeden Richter bestrafen und entlassen. Im Juli vergangenen Jahres hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass Polen damit gegen europäisches Recht verstösst.
Anstelle der Disziplinarkammer will Polen nun eine «Kammer für berufliche Verantwortung» einrichten. Die bislang dort tätigen Richter können in eine andere Kammer oder den Ruhestand wechseln.
Die EU-Kommission hatte sich Anfang des Monats nach langem Streit mit der polnischen Regierung auf einen Plan für die Auszahlung der Corona-Hilfen geeinigt. Das Land kann auf mehr als 35 Milliarden Euro hoffen.
Die Genehmigung des Plans war immer wieder verschoben worden, weil Brüssel eklatante Mängel im polnischen Rechtsstaat kritisierte und Reformen forderte. Aus dem Europaparlament gibt es heftige Kritik an der Entscheidung der EU-Kommission, den Aufbauplan nun zu billigen.
(SDA)