Die Entscheidung über die Fortführung von Massnahmen liegt nun bei den Einrichtungen. Für Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen sowie Angestellte der Einrichtungen gilt die gesetzliche Pflicht schon nicht mehr.
Bereits Anfang Februar war die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen weggefallen. Im März liefen dann fast alle Test- und Maskenpflichten aus. Lediglich für Besucher in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen galt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bislang noch.
Die Corona-Massnahmen wurden in den vergangenen Jahren im mehrfach geänderten Infektionsschutzgesetz geregelt. Nun entfällt laut dem deutschen Gesundheitsministerium ab Samstag der rechtliche Rahmen dafür. Auch die Coronavirus-Einreise-Verordnung läuft dann aus. Damit gibt es aufgrund von Corona keine Auflagen mehr für Reisende.
(SDA)