Nach 20 Jahren unschuldig in Gefangenschaft
Mann aus Knast entlassen – weil Zwillingsbruder gesteht

Kevin D. sass 20 Jahre unschuldig im Knast. Nun kommt er frei, weil sein Zwillingsbruder gestanden hat, für das Verbrechen verantwortlich zu sein.
Publiziert: 28.01.2022 um 01:48 Uhr
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Aktualisiert: 28.01.2022 um 07:32 Uhr
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Kevin D. (rechts) kommt nach 20 Jahren aus dem Knast. Sein Brunder Karl S. (links) hat gestanden.
Foto: Illinois Department of Corrections

Kevin D.*, der fast 20 Jahre wegen Mordes im Gefängnis sass, wurde freigelassen. Dies, nachdem sein eineiiger Zwillingsbruder die Tat gestanden hat.

Kevin D. wurde am Dienstagabend aus dem Cook-County-Gefängnis in Chicago entlassen, nachdem einem Antrag auf Kaution stattgegeben wurde. Das berichtet sein Anwalt Ronald Safer gegenüber der «New York Post».

2003 verurteilt, 2022 frei

«Er ist überglücklich, frei zu sein, aber er muss sich auch an eine Welt anpassen, die ganz anders ist als die, die er vor 20 Jahren verlassen hat, als er für dieses Verbrechen, das er nicht begangen hat, verhaftet wurde», erklärt der Anwalt am Donnerstag.

Kevin D. war 2003 wegen tödlicher Schüsse auf ein rivalisierendes Bandenmitglied in Chicago (USA) verurteilt worden. Bereits im Jahr 2016 gab jedoch sein Zwillingsbruder Karl S.* zu, dass er für die tödliche Schiesserei verantwortlich war.

Doch zwei Jahre später entschied ein Richter, dass das Geständnis des Zwillingsbruders nicht glaubwürdig sei. Der Richter lehnte es ab, seinem Zwillingsbruder ein neues Verfahren anzubieten.

Zweifel an Bruder-Geständnis, dann Berufung

Doch der Zwillingsbruder befand sich nicht in Freiheit, als er sein Geständnis abgab. Das brachte den damaligen Staatsanwalt dazu, ihm nicht zu glauben. Karl S. sitzt eine 99-jährige Haftstrafe ab. Diese erhielt er für einen Einbruch, bei dem ein Kind in den Kopf geschossen wurde.

Der damalige Staatsanwalt sagte, Karl S. habe «nichts zu verlieren». Daher war er skeptisch, was das Geständnis anging.

Doch ein weiterer Richter überprüfte den Fall von Kevin D., nachdem Berufung eingelegt worden war. Jetzt wurde Kevin D. freigelassen. Bedingung für seine Freilassung ist jedoch, dass er in einer Übergangseinrichtung leben wird. (euc)


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