Damit seien alle Justizverfahren gegen die Reporterinnen eingestellt, berichteten ihre Arbeitgeber, die iranischen Zeitungen «Shargh» und «Hammihan», unter Berufung auf die Anwälte der Journalistinnen.
Hamedi und Mohammadi gehörten im Herbst 2022 zu den ersten, die über den Tod der iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini berichteten. Ihr Tod löste landesweite Proteste gegen die repressive Politik und das islamische Herrschaftssystem aus.
Nach rund 17 Monaten Haft kamen beide Frauen vor gut einem Jahr auf Kaution frei. Im Oktober 2024 hiess es zunächst, sie müssten erneut ins Gefängnis – dies bestätigte sich jedoch nicht.
Irans Staatsoberhaupt Ajatollah Ali Chamenei begnadigte anlässlich religiöser Feierlichkeiten kürzlich rund 3.000 Menschen oder reduzierte deren Haftstrafen. Ob die beiden Journalistinnen davon profitierten, blieb zunächst unklar.
Verurteilung durch Revolutionsgericht
Ein Revolutionsgericht hatte Mohammadi und Hamedi Ende Oktober 2023 im Zusammenhang mit der Protestwelle zu Haftstrafen verurteilt. Beiden Frauen wurde Zusammenarbeit mit den USA vorgeworfen. Laut Justiz wurde der Anklagepunkt aufgehoben, jedoch blieben zwei Urteile wegen «Propaganda gegen das System» und «Verstösse gegen die nationale Sicherheit» bestehen.
International bekam der Fall grosse Aufmerksamkeit. Während Hamedi und Mohammadi im Gefängnis sassen, zeichnete die Unesco sie für ihre Berichterstattung in Abwesenheit mit dem Pressefreiheitspreis der UN-Kulturorganisation aus.