Mit Ehefrau als Stellvertreterin
Daniel Ortega (75) tritt in Nicaragua nochmals an

Der nicaraguanische Staatschef Daniel Ortega (75) wird bei der Präsidentschaftswahl im November für eine vierte Amtszeit in Folge kandidieren.
Publiziert: 03.08.2021 um 07:14 Uhr
Der 75-jährige Präsident Nicaraguas, Daniel Ortega, tritt zusammen mit seiner Frau Rosario Murillo, für eine vierte Amtsperiode an. (Archivbild)
Foto: ALFREDO ZUNIGA

Wie seine Partei, die Sandinistische Nationale Befreiungsfront (FSLN), am Montag mitteilte, wird Ortegas Ehefrau, die derzeitige Vizepräsidentin Rosario Murillo, als seine Stellvertreterin antreten.

«Unsere Kandidaten wurden einstimmig gewählt», sagte der FSLN-Abgeordnete Gustavo Porras bei dem Parteikongress am Montag. Die FSLN bestätigte auch ihre 92 Kandidaten für die Nationalversammlung und 20 für das Parlament.

Ortega, ein früherer Kommandeur der sandinistischen Guerilla, war bereits in den 1980er Jahren Präsident. Nach langer Abwesenheit von der Macht gelangte er dann im Jahr 2007 durch Wahlen erneut in das höchste Staatsamt. Seine 70-jährige Ehefrau ist seit 2017 Vizepräsidentin.

Kritiker werfen Ortega vor, über die Jahre einen zunehmend repressiven Regierungsstil entwickelt zu haben. Verfassungsregelungen zur Begrenzung der Amtszeiten der Präsidenten liess er aushebeln. Von der EU und den USA wurden Ortega und seine Regierung bereits mit Sanktionen belegt.

In dem mittelamerikanischen Land wurden seit Juni mehr als 30 Oppositionspolitiker, darunter sieben potenzielle Präsidentschaftskandidaten, festgenommen. Im Dezember hatte das von Ortegas Partei dominierte Parlament ein umstrittenes Gesetz verabschiedet, das den Ausschluss von Oppositionskandidaten von den Wahlen ermöglicht.

Die Europäische Union (EU) hat wegen Menschenrechtsverletzungen und Untergrabung der Demokratie Sanktionen gegen acht Nicaraguaner verhängt, darunter gegen die Vizepräsidentin Rosario Murillo. «Die politische Lage in Nicaragua hat sich in den letzten Monaten weiter verschlechtert», erklärte die EU am Montag.

Die Sanktionen, zu denen das Einfrieren von Vermögenswerten und ein Reiseverbot gehören, begründet die EU mit der politischen Instrumentalisierung der Justiz, der Ausschluss von Kandidaten von den Wahlen und die willkürliche Streichung von Oppositionsparteien. Dies stehe im Widerspruch zu den demokratischen Prinzipien

(SDA)

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