Mindestüberholabstand von 1,5 Meter
Velo überholen? Verboten!

Ein neues Verkehrsschild in Stuttgart untersagt an gewissen Stellen das Überholen von Velos. Das Verbot ist eine Folge der neuen deutschen Strassenverkehrsordnung, die für das Überholen von Velos einen Mindestabstand vorschreibt. In der Schweiz gibt es ähnliche Pläne.
Publiziert: 16.01.2022 um 16:08 Uhr
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Ein neues Verkehrsschild in Stuttgart untersagt an gewissen Stellen das Überholen von Velos. Das Verbot ist eine Folge der neuen deutschen Strassenverkehrsordnung, die für das Überholen von Velos einen Mindestabstand vorschreibt.
Foto: Thomas Hörner/Stadt Stuttgart
Thomas Schlittler

Stuttgart ist stolze Autostadt, Heimat von Mercedes-Benz und Porsche. Doch die süddeutsche Metropole kennt auch die Schattenseiten der Kraftfahrzeuge: Nirgends in Deutschland gibt es so viele Staus wie hier.

Mindestabstand für das Überholen seit 2020

Unter dem Verkehrschaos leiden auch Velofahrer. Für sie wird es in einigen Strassen bedrohlich eng. Nun reagiert die Stadt mit einem Verkehrsschild, das Autofahrern an gewissen Stellen verbietet, Velos und Motorräder zu überholen. Das Schild ist eine Folge der neuen deutschen Strassenverkehrsordnung, die seit 2020 gilt. In dieser ist für das Überholen von Velofahrern ein Mindestabstand festgeschrieben.

In der Schweiz gibt es ähnliche Bestrebungen. FDP-Nationalrat Rocco Cattaneo (63, TI) forderte bereits vor drei Jahren «einen seitlichen Abstand für das Überholen von Velofahrerinnen». Da die Motion nicht innert zwei Jahren behandelt wurde, ist sie mittlerweile abgeschrieben. Dennoch soll der Mindestüberholabstand bald im Gesetz verankert werden. «Das Anliegen ist Teil der Revision des Strassenverkehrsgesetzes», sagt Matthias Aebischer (54, BE), SP-Nationalrat und Präsident von Pro Velo Schweiz.

Pro Velo Schweiz mit konkreten Forderungen

Der Verband fordert innerorts einen Abstand von einem Meter, ausserorts von 1,5 Metern. Laut Aebischer hätten sich solche Regeln im Ausland bewährt: «Wenn ich in Spanien mit dem Velo unterwegs bin, dann überholen Autofahrer erst, wenn genügend Platz vorhanden ist.» Aebischer hofft, dass das Gesetz bereits 2023 in Kraft treten kann. Widerstand ist jedoch vorprogrammiert. Der Bundesrat hält Abstandsregeln für «kaum kontrollier- und durchsetzbar».

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