Auf wachsenden politischen Druck hat die deutsche Innenministerin Nancy Faeser (53) per 16. Oktober stationäre Grenzkontrollen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz einführen lassen. Inzwischen scheint klar, dass die deutsche Polizei an der «deutsch-schweizerischen Grenze in grossem Stil Migranten zurückweist». Das schreibt die «Welt am Sonntag», die deutsche Grenzschützer bei ihrer Arbeit in Basel begleitete. An der Grenze zur Schweiz würden inzwischen «viele Menschen» zurückgewiesen. «Die Grenze zur Schweiz ist neben der Ostgrenze ein neuer Hotspot der Migration.»
Dabei sind die deutschen Grenzbeamten nicht nur am deutschen Badischen Bahnhof in Basel im Einsatz, sondern auch auf Schweizer Hoheitsgebiet am Bahnhof Basel SBB. Was hier auf Schweizer Gebiet passiere, sei «bemerkenswert», schreibt die Zeitung.
Grundsätzlich darf die Bundespolizei nur auf deutschem Boden kontrollieren. Mit der Schweiz hat man aber vertraglich geregelt, dass sie auch in gewissen Zonen auf Schweizer Hoheitsgebiet Kontrollen durchführen dürfen. Ende letzten Jahres haben sich die damalige Asylministerin Karin Keller-Sutter und ihre deutsche Amtskollegin Nancy Faeser mit einem Aktionsplan auf eine Verschärfung der Kontrollen geeinigt.
Weder Anzeige noch Wiedereinreisesperre
Wenn die deutsche Polizei Migranten an der Grenze aufgreift, muss sie diese nach Deutschland einreisen lassen, wenn sie Asyl suchen. Werden die Migranten hingegen noch in der Schweiz aufgegriffen, kann ihnen Deutschland auch in diesem Fall die Einreise verweigern. Rechtlich sei das Vorgehen «unstrittig». Doch auch diese Grenzkontrollen scheinen am Ende nicht gross zu wirken.
Werden solche Migranten von den Deutschen aufgegriffen, werden die Schweizer Behörden informiert und die Migranten gleich wieder auf den Bahnhof entlassen. Unklar bleibe dabei, ob sie dann von den Schweizern übernommen werden.
Gegen die Abgewiesenen gibt es in Deutschland auch weder eine Anzeige wegen unerlaubter Einreise noch eine sogenannte Wiedereinreisesperre. Dies, weil der Straftatbestand der versuchten unerlaubten Einreise erst erfüllt wäre, wenn die Betroffenen deutschen Boden erreichen.
Kaum langfristige Lösung
Damit werden illegale Einreisen bloss «für einen Moment» unterbunden. «Fürs Erste» gelangen die Betroffenen nicht nach Deutschland. Die Pflicht bleibt bei der Schweiz, die Migranten unterzubringen, zu versorgen und ihnen womöglich ein Asylverfahren zu gewähren.
Fakt aber ist auch: Manche Migranten versuchen die Reise mehrmals. Gerade im Grenzraum Basel gibt es zahlreiche Zug- und Strassenbahnverbindungen nach Deutschland. Dass alle permanent kontrolliert werden, erscheint mit Blick auf die Personallage der Polizei und auch rechtlich kaum möglich. Auf beiden Seiten der Grenze müssen Augen zugedrückt werden. (kes)