Migration über Belarus
EU beschliesst Sanktionen gegen Beteiligte

Die EU hat die geplanten Sanktionen gegen Beteiligte an der Schleusung von Migranten nach Belarus beschlossen.
Publiziert: 02.12.2021 um 17:15 Uhr
Ein Flugzeug der nationalen belarussischen Fluggesellschaft Belavia steht auf dem Flughafen Helsinki-Vantaa. Die Außenminister der EU-Staaten haben ein neues Sanktionsinstrument gegen Beteiligte an der Schleusung von Migranten nach Belarus beschlossen. Konkret soll das neue Sanktionsinstrument unter anderem gegen die staatliche belarussische Fluggesellschaft Belavia eingesetzt werden. Foto: Mikko Stig/Lehtikuva/dpa
Foto: MIKKO STIG

Betroffen sind 17 Personen und 11 Unternehmen beziehungsweise Einrichtungen, wie Diplomaten am Donnerstag am Rande einer Sitzung des Ministerrats in Brüssel mitteilten.

Die Namen sollten bis zum Abend im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Damit sind die Sanktionen dann offiziell in Kraft.

Als offenes Geheimnis gilt, dass die staatliche belarussische Fluggesellschaft Belavia auf die Sanktionsliste kommt. Sie soll künftig von europäischen Firmen, die Flugzeuge verleasen, keine Maschinen mehr nutzen dürfen. Ziel ist, dass Belavia nicht mehr so viele Menschen aus armen oder konfliktreichen Ländern zur Weiterschleusung in die EU nach Minsk fliegen kann. Zudem wird die syrische Fluggesellschaft Cham Wings gelistet werden. Sie verdiente ebenfalls viel Geld mit dem Transport von Migranten nach Belarus.

Der Führung der Ex-Sowjetrepublik wird vorgeworfen, gezielt Migranten ins Land zu holen, um sie dann zur Weiterreise in die EU an die Grenze zu Polen, Litauen und Lettland zu bringen. Vermutet wird, dass sich Machthaber Alexander Lukaschenko damit für Sanktionen rächen will, die die EU wegen der Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition erlassen hat.

Eine politische Grundsatzeinigung auf die neuen Sanktionen war bereits Mitte November bei einem EU-Aussenministertreffen erzielt worden. Neben Belavia und Cham Wings sollen nach Angaben aus EU-Kreisen unter anderem Reiseveranstalter und an der Schleusung beteiligte Mitglieder des Regierungsapparats in Belarus von den neuen Sanktionen betroffen sein.

(SDA)

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