Mexiko - USA
Verteidiger: «El Chapo» soll ohne Anklage ausgeliefert worden sein

New York – Die Verteidiger des mexikanischen Drogenbosses Joaquín «El Chapo» Guzmán stellen die Rechtmässigkeit seiner Auslieferung an die USA infrage.
Publiziert: 03.02.2017 um 18:37 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 11:18 Uhr
«El Chapos» Frau Emma (3. v.r.) und Anwältin Michelle Gelernt (2.v.r.) am Freitag nach der Gerichtsanhörung beim United States Federal Courthouse in Brooklyn, New York.
Foto: Keystone/EPA/JUSTIN LANE

Die 17 Punkte umfassende Anklage, darunter Drogenschmuggel, Geldwäsche und illegaler Waffengebrauch, seien nicht Teil des Auslieferungsverfahrens gewesen, sagte Guzmáns Verteidigerin Michelle Gelernt nach einer Gerichtsanhörung in New York am Freitag. Vertreter der mexikanischen Regierung hielten die Dokumente seiner Auslieferung unter Verschluss und wollten sie nur im Gegenzug einer Unterschrift Guzmáns aushändigen.

Bei der gut halbstündigen Gerichtsanhörung wirkte der frühere Chef des Sinaloa-Kartells ruhig und konzentriert, während ein Dolmetscher ihm die Wortwechsel im Saal auf Spanisch übersetzte. Auch Guzmáns aus Mexiko angereiste Frau sowie eine mexikanische Anwältin waren anwesend.

Beiden wurde der Zugang zum berüchtigten mutmasslichen Schwerverbrecher, der im Hochsicherheitstrakt eines Gefängnisses in Manhattan festgehalten wird, bislang verwehrt. Guzmán sei 23 Stunden hinter Gitter und dürfe lediglich eine Stunde Sport treiben, sagte Gelernt. Nur sie und zwei weitere Verteidiger sowie zwei Assistenten hätten Zugang zu ihm.

Wenn Guzmán, der auf nicht schuldig plädiert hat, in einem der Punkte verurteilt wird, bedeutet das eine lebenslange Haftstrafe für ihn. Laut einer Absprache zwischen den Behörden in Mexiko und der USA ist die Todesstrafe ausgeschlossen. Die nächste Anhörung soll Anfang Mai stattfinden. Der Prozess dürfte Monate, wenn nicht Jahre dauern.

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