Das Aussenministerium hatte vor einer Woche mitgeteilt, dem Auslieferungsersuchen der USA unter der Voraussetzung stattgegeben zu haben, «dass im Falle einer Verurteilung nicht die Todesstrafe verhängt wird». In den USA soll «El Chapo» wegen Mordes, Entführung, Drogenhandel und Geldwäscherei vor Gericht gestellt werden.
Noch Anfang März hatten die Anwälte erklärt, dass Guzmán selbst eine Auslieferung in die USA wolle, weil er sich in Mexiko nicht mehr sicher fühle.
Guzmán gilt als Chef des berüchtigten Sinaloa-Kartells, das eine wichtige Rolle bei der Versorgung des US-Drogenmarkts spielt. Momentan sitzt er in einem Bundesgefängnis in Ciudad Juárez an der Grenze zu den USA, wohin er kürzlich aus dem Hochsicherheitsgefängnis El Altiplano verlegt worden war.
Die mexikanische Regierung hatte dabei beteuert, dass die Massnahme nicht eine mögliche Auslieferung an das Nachbarland vorbereiten solle, sondern rein aus Sicherheitsgründen erfolgt sei.
Der Kartellchef hatte im Juli vergangenen Jahres mit einem spektakulären Ausbruch für Schlagzeilen gesorgt. Bei einer filmreifen Flucht entwischte er durch einen zu seiner Gefängniszelle führenden Tunnel, den Helfer in monatelanger Arbeit gegraben haben müssen.
Der Inhaftierte verschwand dabei durch ein Loch in der Dusche seiner Gefängniszelle, das als Zugang zum 1,5 Kilometer langen Tunnel diente. Es war bereits sein zweiter Gefängnisausbruch. Nach monatelanger Fahndung wurde der 59-Jährige am 8. Januar gefasst.
Guzmán war 1993 bereits einmal in Guatemala festgenommen worden. 2001 gelang ihm aber die Flucht aus einem Gefängnis im Westen Mexikos. 2014 ging er den mexikanischen Behörden nach 13-jähriger Fahndung erneut ins Netz, bevor er im vergangenen Jahr dann erneut ausbrach und wieder festgenommen wurde.