Hintergrund des Schritts sind die Bestimmungen des Pariser Klimaabkommens. In diesem hat sich die Schweiz 2017 dazu verpflichtet, ihren Ausstoss von Treibhausgasen bis bis 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Ziel ist, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad, möglichst aber 1,5 Grad zu begrenzen.
Bundesrat und Parlament wollen das Klimaziel primär durch Massnahmen im Inland erreichen. Artikel 6 des Pariser Abkommens erlaubt es Staaten jedoch auch, ihre Emissionen durch Investitionen in Klimaschutzprojekte im Ausland zu kompensieren. Die auf diese Weise im Ausland erzielten Emissionsverminderungen kann die Schweiz an ihr nationales Reduktionsziel anrechnen.
Das Klimaabkommen mit Georgien ist das insgesamt vierte seiner Art. Im Oktober 2020 hatte die Schweiz den weltweit ersten solchen Staatsvertrag mit Peru abgeschlossen, einen Monat später jenen mit Ghana in Westafrika.
Am 23. Juni 2021 genehmigte der Bundesrat den Abschluss von solchen Staatsverträgen mit Senegal und der Inselrepublik Vanuatu im Südpazifik. Das Klimaabkommen mit Senegal unterzeichnete Sommaruga im Juli dieser Jahres während einer Westafrika-Reise.
Mit diesen Verträgen habe die Schweiz für internationale Klimaprojekte einen Standard geschaffen, der die Menschenrechte und die Natur respektiere, betonte Sommaruga am Montag nach der Unterzeichnung des Abkommens mit Georgien.
Die Staatsverträge legen verbindlich fest, wie die Schweiz die Reduktion des CO2-Ausstosses in den Partnerstaaten mitfinanziert. Das Abkommen mit Georgien bringt dabei inhaltlich eine Neuerung: Die Schweiz investiert in dem Kaukasus-Staat in ein Förderprogramm zur Sanierung von Gebäuden - mit dem Ziel, energieeffizienteres Heizen und Kühlen zu ermöglichen.
Dabei sollen Erfahrungen aus dem Schweizer Gebäudeprogramm einfliessen, bei dem mit Mitteln aus der CO2-Abgabe und kantonalen Beiträgen Sanierungen gefördert werden. Das Abkommen mit Georgien soll nach Angaben des Bundes noch dieses Jahr in Kraft treten.
(SDA)