Menschen aus ganz Italien sind heute zur Kundgebung in Rom angereist. «Verteidigen wir unsere Kinder», «Gegen Adoptionsrechte für Homosexuelle» und «Gott hat Mann und Frau geschaffen» stand auf Transparenten auf dem Gelände des Circus Maximus.
Der Protest richtete sich gegen die Pläne der sozialdemokratischen Regierung von Ministerpräsident Matteo Renzi für eine eingetragene Partnerschaft homosexueller Paare. Das katholisch geprägte Italien ist eines der wenigen EU-Länder, in denen gleichgeschlechtliche Partnerschaften rechtlich nicht anerkannt sind.
Die Regierung will keine Homo-Ehe, dafür aber die eingetragene Lebenspartnerschaft für hetero- und homosexuelle Paare durchsetzen. Der Gesetzesentwurf wird seit Donnerstag im italienischen Senat debattiert. Er wird von der katholischen Bischofskonferenz bekämpft, und auch Papst Franziskus hat seine ablehnende Haltung zu verstehen gegeben. Besonders umstritten ist die sogenannte «Stepchild-Adoption», ein Schlüsselelement des neuen Gesetzesentwurfs. Dieses sieht vor, dass ein Partner das Kind, das der Lebensgefährte in die Beziehung mitbringt - das Stiefkind - adoptieren darf. Verboten bleibt die Leihmutterschaft.
Unter den Demonstranten befand sich auch Italiens Umweltminister Gian Luca Galletti. Innenminister Angelino Alfano teilte auf Twitter mit, dass er die Kundgebung unterstütze. Beide Minister gehören kleinen Mitte-Rechts-Parteien an, die mit Renzis sozialdemokratischer PD koalieren. «Wir wollen unsere Kinder vor der Propaganda der Gender-Theorie schützen», erklärten die Veranstalter. Die Organisatoren verlangen Massnahmen für die auf Mann und Frau gegründete Ehe.
Konservative und rechtsorientierte Gruppierungen im Senat halten die «Stiefkind-Adoption», obschon sie von einem Richter gutgeheissen werden müsste, für eine Ermunterung zur Leihmutterschaft. «Kinder kauft man nicht», war auf Transparenten der Demonstranten zu lesen.
Das Gesetz enthält weitere umstrittene Neuerungen. So sollen hetero- und homosexuelle Partner vor Gericht, am Finanzamt oder im Spital wie Eheleute behandelt werden. Sie können einander auch ihre Namen geben. Im Todesfall gehen Pensionsbezüge auf den Hinterbliebenen über. (cat/SDA)