Das berichtete die Mailänder Tageszeitung «Corriere della Sera» am Samstag unter Verweis auf die Gerichtsentscheidung. Eigentlich hätte der 81-jährige Medienunternehmer noch bis 2019 darauf warten müssen.
Wegen des Ämterverbots hatte Berlusconi nicht bei seiner Forza Italia für die Parlamentswahlen am 4. März kandidieren dürfen. Für ihn war dies besonders bitter: Die Mitte-Rechts-Allianz unter anderem mit der rechten Lega hat mit 36 Prozent den Urnengang gewonnen.
Strafe wegen Steuerbetrug
Auf die notwendige Mehrheit im Parlament kam sie jedoch nicht. Scheitern die laufenden Sondierungsgespräche zwischen Lega und der populistischen Fünf-Sterne-Bewegung könnte es zu Neuwahlen kommen und Berlusconi wieder antreten. Den Sitz im Parlament hatte er 2013 nach seiner Verurteilung wegen Steuerbetrug verloren.
Um Rehabilitierung kann in Italien drei Jahre, nachdem die Strafe vollzogen worden ist, angesucht werden. Berlusconi hatte im März 2015 eine einjährige Strafe wegen Steuerbetrugs bereits in Form von Sozialdienst in einem Altersheim verbüsst.
Auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat Berlusconi Druck für die Aufhebung des mit seiner rechtskräftigen Verurteilung verbundenen Ämterverbots gemacht. Wann sich der Gerichtshof über seinen Antrag äussern wird, ist noch ungewiss. (SDA)