Lücke im System ausgenutzt
Österreicherin lässt sich elfmal von ihrem Mann scheiden

Eine Frau in Österreich fand eine Lücke im System – und nutzte diese gnadenlos aus: Sie liess sich immer wieder scheiden und kassierte jedes Mal eine Witwenrente.
Publiziert: 10.04.2024 um 01:52 Uhr
|
Aktualisiert: 10.04.2024 um 11:48 Uhr
Nach jeder Scheidung kassierte die Frau eine Witwenrente – bis das Amt die Zahlung verweigerte.
Foto: imago/imagebroker

«Ja, ich will» – oder doch nicht? Der Fall einer Steirerin, die sich elfmal von ihrem Gatten scheiden liess, landete vor dem Obersten Gerichtshof in Österreich. Und dieses schob der Masche einer Frau den Riegel.

Die Frau hatte nach dem Tod ihres ersten Ehemanns im Jahr 1981 eine Witwenrente erhalten. Im Oktober 1982 heiratete sie erneut, liess sich 1988 von ihrem zweiten Ehemann erstmals scheiden.

Beide lebten zusammen und führten gemeinsamen Haushalt

Danach gings los: Bis ins Jahr 2022 heiratete sie eben jenen Mann immer wieder und liess sich immer wieder von ihm scheiden. Obwohl die beiden zusammen lebten und zusammen einen Haushalt führten, wie die «Krone» berichtet.

Der Grund für die wiederholten Scheidungen: Jedes Mal kassierte die Frau erneut die Witwenrente, die ihr nach dem Tod des ersten Gatten wieder zustand, sowie eine Abfertigung in der Höhe des 2,5-fachen Jahresbezugs der Witwenpension.

Verhältnis sei zerrüttet

Beim zwölften Mal allerdings reichte es der Pensionsversicherungsanstalt und zahlte nicht mehr. Dagegen klagte die Frau, zog durch sämtliche Instanzen, blitzte jetzt aber vor dem obersten Gericht ab.

Dieses stellte laut der «Krone» fest, dass ihre Praxis eine «rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Scheidungsrechts darstelle». Nicht überzeugend war auch das Argument der Frau, sie sei mit ihrem Ehemann zerstritten und das Verhältnis sei zerrüttet. Das Gericht glaubte ihr schlicht und einfach nicht, die zwölfte Scheidung ist deshalb unwirksam – und die Frau immer noch mit ihrem Gatten verheiratet. (neo)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?