«Ja, ich will» – oder doch nicht? Der Fall einer Steirerin, die sich elfmal von ihrem Gatten scheiden liess, landete vor dem Obersten Gerichtshof in Österreich. Und dieses schob der Masche einer Frau den Riegel.
Die Frau hatte nach dem Tod ihres ersten Ehemanns im Jahr 1981 eine Witwenrente erhalten. Im Oktober 1982 heiratete sie erneut, liess sich 1988 von ihrem zweiten Ehemann erstmals scheiden.
Beide lebten zusammen und führten gemeinsamen Haushalt
Danach gings los: Bis ins Jahr 2022 heiratete sie eben jenen Mann immer wieder und liess sich immer wieder von ihm scheiden. Obwohl die beiden zusammen lebten und zusammen einen Haushalt führten, wie die «Krone» berichtet.
Der Grund für die wiederholten Scheidungen: Jedes Mal kassierte die Frau erneut die Witwenrente, die ihr nach dem Tod des ersten Gatten wieder zustand, sowie eine Abfertigung in der Höhe des 2,5-fachen Jahresbezugs der Witwenpension.
Verhältnis sei zerrüttet
Beim zwölften Mal allerdings reichte es der Pensionsversicherungsanstalt und zahlte nicht mehr. Dagegen klagte die Frau, zog durch sämtliche Instanzen, blitzte jetzt aber vor dem obersten Gericht ab.
Dieses stellte laut der «Krone» fest, dass ihre Praxis eine «rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Scheidungsrechts darstelle». Nicht überzeugend war auch das Argument der Frau, sie sei mit ihrem Ehemann zerstritten und das Verhältnis sei zerrüttet. Das Gericht glaubte ihr schlicht und einfach nicht, die zwölfte Scheidung ist deshalb unwirksam – und die Frau immer noch mit ihrem Gatten verheiratet. (neo)