Lockdown für Ungeimpfte
Italien führt 2G im Zug ein

In Italien schossen die Corona-Infektionszahlen in den vergangenen Tagen in die Höhe. Die italienische Regierung verschärft deshalb die Massnahmen.
Publiziert: 30.12.2021 um 10:31 Uhr
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Aktualisiert: 30.12.2021 um 10:38 Uhr
Zugangskontrolle im Bahnhof Mailand.
Foto: keystone-sda.ch

In der anhaltend schlechten Pandemielage hat Italiens Regierung die Corona-Regeln verschärft und gleichzeitig die Quarantänepflicht gelockert. Ab dem 10. Januar 2022 gilt unter anderem in Hotels, Kongresszentren, im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, in Skiliften und auf Festen die 2G-Regel, wie der Palazzo Chigi in der Nacht zu Donnerstag in Rom mitteilte. Die Menschen müssen für den Zutritt dort also geimpft oder genesen sein.

Damit erweiterte die Regierung von Ministerpräsident Mario Draghi die Corona-Regeln. In italienischen Medien war am Donnerstag deshalb die Rede von einem «Lockdown für Ungeimpfte». Die Regelungen gelten bis zum Ende des Notstandes am 31. März.

Wird Zug- und Spitalpersonal knapp?

In Italien schossen die Corona-Infektionszahlen in den vergangenen Tagen in die Höhe. Am Mittwochabend meldeten die Behörden rund 98'000 Corona-Neuinfektionen und fast 150 Tote mit dem Virus binnen eines Tages. Wegen der vielen Ansteckungen und der daraus folgenden Isolationspflicht befürchteten einige Regionen, dass ihnen das Personal zum Beispiel im Schienenverkehr oder in den Krankenhäusern abhandenkommt.

Die Regierung beschloss in dem Dekret ausserdem, die vorsorgliche Quarantäne für Geimpfte und Genesene auszusetzen, die engen Kontakt mit einer nachweislich positiv-getesteten Person hatten. Für Geimpfte gilt das allerdings nur, wenn sie geboostert sind oder die zweite Impfung nicht länger als 120 Tage zurückliegt. Die Menschen müssen nach dem Kontakt in jedem Fall zehn Tage lang eine FFP-2-Maske tragen. Wer Symptome zeige, muss ausserdem einen PCR- oder Antigen-Schnelltest nach fünf Tagen machen.

Für Ungeimpfte, die Kontakt mit einem Infizierten hatten oder sich angesteckt haben, bleibt die Quarantäne- beziehungsweise Isolationspflicht von zehn Tagen bestehen. Freitesten ist jedoch möglich. (SDA)

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