Der Terroranschlag an der französischen Riviera in Nizza erschütterte die Welt. Ein LKW-Fahrer fuhr 2016 durch die Menschenmenge auf der Promenade. Dabei wurden 86 Menschen getötet. Es handelte sich um ein mutmasslich islamistisch motiviertes Attentat. Der Prozess habe laut den Richtern gezeigt, dass der Täter zwar ein Persönlichkeitsproblem gehabt habe, aber nicht psychisch krank gewesen sei.
Der Täter wurde kurz nach dem Angriff Tat von Sicherheitskräften erschossen. Nun mussten sich sieben Männer und eine Frau vor Gericht verantworten, da ihnen Mitschuld vorgeworfen wurde. Alle Angeklagten wurden am Dienstag schuldig gesprochen.
Applaus ertönt im Gerichtssaal, als der Vorsitzende Richter das Urteil verkündete. Zwei Freunde des von der Polizei erschossenen Täters wurden am Dienstag von einem Pariser Gericht wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung zu jeweils 18 Jahren Haft verurteilt. Die übrigen Angeklagten wurden unter anderem wegen Waffenhandels zu Haftstrafen verurteilt.
Die Beschuldigten sollen gewusst haben, was der Täter plant
Die beiden zu 18 Jahren Haft verurteilten Angeklagten wussten laut Staatsanwaltschaft um die Gesinnung des Mannes und dass er in der Lage sei, einen Anschlag zu begehen. Auch sollen sie in die Suche nach einer Waffe eingebunden gewesen sein.
Das Gericht verhängte zudem zwölf Jahre Haft für den Mann, der dem Attentäter die Schusswaffe besorgt hatte, die dieser beim Anschlag benutzte. Die weiteren fünf Beschuldigten in dem Prozess, die laut Urteil ebenfalls in die Beschaffung der Pistole oder einer weiteren Waffe involviert waren, sollen zwischen zwei und acht Jahre in Haft. Die Angeklagten können noch Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts einlegen.
Die vom Gericht verhängten Strafen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gingen über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus.
Kleiner Trost für Hinterbliebene
Seit September hatte das Spezialgericht in Paris den Anschlag von Nizza aufgerollt. Auch wenn der erschossene Attentäter selbst nicht vor Gericht war, befasste sich der Prozess eingehend mit seinen Anschlagsplänen und seiner Gesinnung. Der Vorsitzende Richter Laurent Raviot sagte, der Täter habe sein Vorgehen gewählt, um Terror zu verbreiten. Er habe an einem immer vollen Ort und bei einem Fest, das die Republik und ihre Werte hochleben liess, zugeschlagen. Der Anschlag sei auch ein nationales Trauma gewesen.
Mehr als 2000 Angehörige und Opfer traten als Nebenklägerinnen und Nebenkläger auf. Über mehrere Wochen hinweg berichteten sie vor Gericht von ihren Erinnerungen an die Attacke und den Spuren, die der Terrorakt bei ihnen hinterlassen hat. Auch die Mutter einer der getöteten Berliner Schülerinnen sprach unter Tränen vor Gericht. Anwältin Alexandra De Brossin de Méré sagte, das habe ihrer Mandantin sehr gut getan.
Dass die Staatsanwaltschaft behördliche Fehler eingestand und sich für diese entschuldigte, dürfte die Erwartungen vieler Überlebender und Hinterbliebener übertroffen haben. Das Urteil markiert für sie nun einen wichtigen Schritt. Dennoch hoffen zahlreiche Opfer, dass die juristische Aufarbeitung damit nicht vorbei ist. Denn die Frage nach den Sicherheitsvorkehrungen in Nizza wurde in dem Pariser Verfahren nur am Rande behandelt. Untersuchungen dazu laufen in der Mittelmeerstadt noch, zahlreiche Opfer hoffen auf einen zweiten Prozess. (SDA/AFP/jwg)