Lebenslange Haft
Syrischer Folterknecht in Deutschland verurteilt

Das Urteil in dem nach Angaben der deutschen Bundesanwaltschaft weltweit ersten Strafprozess um Staatsfolter in Syrien ist gesprochen. Vernehmungschef Anwar R. wird zu einer lebenslangen Haft verurteilt.
Publiziert: 13.01.2022 um 14:34 Uhr
Anwar R. (r.) im Gerichtssaal in Koblenz.
Foto: AFP

Das Koblenzer Oberlandesgericht verhängte am Donnerstag eine lebenslange Haftstrafe gegen den Syrer Anwar R. und sprach ihn unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig. Der 58-Jährige war nach Auffassung der deutschen Richter in einem Gefängnis des Allgemeinen Geheimdienstes in der syrischen Hauptstadt Damaskus als Vernehmungschef für die Folter von mindestens 4000 Menschen verantwortlich. Politik und Menschenrechtsorganisationen begrüssten den Urteilsspruch.

Amnesty International nannte das Urteil ein «wichtiges Signal im Kampf gegen Straflosigkeit». Der Generalsekretär der Menschenrechtsorganisation des deutschen Ablegers, Markus N. Beeko, erklärte: «Das Gericht in Koblenz hat eindeutig und formal die unmenschlichen Haftbedingungen, systematische Folter, sexualisierte Gewalt und Tötungen in Syrien festgestellt.»

Entscheid ist noch nicht rechtskräftig

Der im April 2020 begonnene Prozess ist somit am 108. Verhandlungstag zu Ende gegangen – noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig. Das Verfahren mit mehr als 80 Zeugen sowie mit einer Reihe von Folteropfern als Nebenkläger hatte international Aufsehen erregt.

Der Angeklagte hatte sich selbst als unschuldig bezeichnet. Daher hatte seine Verteidigung auf Freispruch plädiert. Die Bundesanwaltschaft hatte lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen hätte. Letzteres stellte das Gericht nicht fest.

Weltrechtsprinzip ermöglicht Verfolgung in anderen Staaten

Nach Überzeugung des Koblenzer OLG-Staatsschutzsenats hatte Anwar R. die Verbrechen gegen die Menschlichkeit 2011 und 2012 in der Anfangsphase des syrischen Bürgerkrieges begangen. Das Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht erlaubt es, auch in Deutschland mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen.

Anwar R. wurde nach seiner Flucht nach Deutschland von Folteropfern erkannt und 2019 in Berlin festgenommen worden. Amnesty International äusserte die Hoffnung, dass weitere Prozesse nach dem Weltrechtsprinzip angestrengt werden.

Die innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen, Lamya Kaddor, sagte Anwar R. sei nun «seiner gerechten Strafe zugeführt» worden. Kaddor verwies auf weitere Haftbefehle gegen hochrangige syrische Verantwortliche, die in Deutschland vorliegen. Sie hatte am Mittwoch in ihrer ersten Rede als Abgeordnete im Bundestag gesagt: «Ich stehe hier als Deutsche und Tochter syrischer Einwanderer, deren Eltern es nie für möglich gehalten hätten, ihr Kind an dieser Stelle sprechen zu hören.»

Menschenrechtler zeigen sich zufrieden

Der Menschenrechtsaktivist Omar al-Schughri (26), der in Syrien selbst Opfer von Folter wurde, sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Der symbolische Wert des Urteils ist ein Beweis dafür, wie ein Trauma uns antreibt, Dinge wieder aufzubauen, von denen wir nie dachten, dass sie jemals erreicht werden könnten. Unsere Vergangenheit ist eine Waffe gegen unsere Feinde.» Das Urteil werde nicht das gebrochene Herz jeder Mutter heilen, deren Sohn unter Folter getötet worden sei, und auch nicht Opfer zu ihren Familien zurückbringen. «Aber es gibt uns die Hoffnung, dass das Regime fallen und wir frei sein werden.»

Markus N. Beeko von Amnesty sagte weiter, die Ermittlungen und die Beweisaufnahme im Fall Anwar R. seien eine wertvolle Basis für den nächsten Prozess nach dem Völkerstrafgesetzbuch zu Syrien. Der startet am 19. Januar vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gegen einen syrischen Arzt. Ihm wird vorgeworfen, in den Jahren 2011 und 2012 in einem Militärkrankenhaus und einem Gefängnis des Militärischen Geheimdienstes im syrischen Homs Menschen gefoltert und ihnen schwere körperliche sowie seelische Schäden zugefügt zu haben. (SDA)

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