Die Pariser Strafkammer ordnete am Freitag ausserdem die Aufrechterhaltung der Haftbefehle an. Die drei Männer werden beschuldigt, für den Tod von zwei französischen Staatsbürgern in Syrien verantwortlich zu sein.
Bei den drei Beschuldigten, gegen die in Abwesenheit verhandelt wurde, handelt es sich um Ali Mamluk, Dschamil Hassan und Abdel Salam Mahmud. Mamluk war Direktor des nationalen syrischen Sicherheitsbüros. Er galt als enger Vertrauter und wichtiger Berater des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad.
Hassan war bis vor einigen Jahren Chef des syrischen Luftwaffengeheimdienstes. Berichten syrischer Opfer zufolge sollen während seiner Amtszeit Hunderte mutmassliche Gegner Assads gefoltert und ermordet worden sein. Salam Mahmud wiederum leitete die Ermittlungsabteilung des Luftwaffengeheimdienstes auf einem wichtigen Militärflughafen bei Damaskus.
Die Leichen wurden nie gesehen
Konkret drehte sich der Fall um zwei französisch-syrische Staatsbürger, die nach Angaben der Staatsanwaltschaft Anfang November 2013 in Damaskus vom Luftwaffengeheimdienst festgenommen wurden. Im August 2018 seien den Angehörigen Sterbeurkunden ausgehändigt worden. Demnach starben die Männer 2014 und 2017, ohne dass die Angehörigen die Leichen zu Gesicht bekamen.
Nach Zeugenaussagen seien die beiden Männer zu einem Flughafen in Damaskus gebracht worden, wo damals Tausende Oppositionelle festgehalten, gefoltert und getötet worden sein sollen.
Es sei der erste Prozess gewesen, bei dem so hochrangige Vertreter des syrischen Regimes wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt worden seien, sagte Rechtsanwältin Clémence Bectarte, die mehrere Nebenkläger in dem Fall vertrat, der Zeitung «Le Figaro» zufolge. Das sei ein Urteil, das für Hunderttausende von Syrerinnen und Syrern, die noch immer auf Gerechtigkeit warten, von Bedeutung sei, erklärte sie.