Über fünf Jahre hat der Prozess gegen die rechtsextreme Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gedauert. Heute Mittwoch, um 9.30 Uhr, sollen die Urteile gegen Beate Zschäpe (43) und die vier mitangeklagten mutmasslichen Terrorhelfer vor dem Oberlandesgericht München gesprochen werden. Jetzt ist klar: Zschäpe wird schuldig gesprochen – wegen zehnfachen Mordes. Sie muss lebenslänglich ins Gefängnis.
Zschäpe gilt als Hauptangeklagte im NSU-Monster-Prozess. Neun Morde an Migranten, ein Polizistenmord, 15 Raubüberfälle sowie zwei Strengstoff-Attentate gehen auf das Konto der NSU. Zschäpe wurde dabei Mittäterschaft zur Last gelegt. Zudem wurde sie der Mitgliedschaft in der Terror-Vereinigung NSU bezichtigt. Mit dem Schuldspruch hat das Gericht die Höchststrafe wegen der besonderen Schwere der Schuld verhängt. Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer hat kurz nach dem Urteilsspruch am Mittwochvormittag bekannt gegeben, gegen das Urteil Revision einzulegen.
Misslungener Banküberfall im November 2011
Die Bundesanwaltschaft hatte für Zschäpe lebenslange Haft und anschliessende Sicherungsverwahrung gefordert. Nach Überzeugung der Anklage war Zschäpe eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern der NSU und sollte deshalb als Mittäterin an allen Verbrechen der Gruppe bestraft werden.
Zschäpe soll alle Taten ihrer Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewollt und unterstützt haben - auch wenn sie bei den Morden und Anschlägen nicht dabei war. Mundlos und Böhnhardt hatten sich nach einem misslungenen Banküberfall im November 2011 das Leben genommen.
Die Verteidigung forderte eine maximale Haftstrafe von zehn Jahren. Die Begründung: Zschäpe solle demnach nur wegen besonders schwerer Brandstiftung und Beihilfe zu mehreren Raubüberfällen verurteilt werden, nicht aber wegen Mittäterschaft oder Beihilfe an den Morden und Bombenanschlägen.
NSU-Waffenbeschaffer kommt zehn Jahre hinter Gitter
Im NSU-Zschäpe-Prozess mitangeklagt war auch Holger Gerlach (44). Er wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Oberlandesgericht München sprach Gerlach der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung schuldig. Er hatte zugegeben, dem NSU-Trio einmal eine Waffe übergeben und den Untergetauchten mit falschen Papieren geholfen zu haben. Die Bundesanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert, die Verteidiger hatten für eine Strafe von «unter zwei Jahren» plädiert.
Ralf Wohlleben wurde als NSU-Waffenbeschaffer zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er wurde der Beihilfe zum Mord schuldig gesprochen. Dessen Verteidiger haben bekannt gegeben das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen zu lassen.
Zweieinhalb Jahre ins Gefängnis muss André Eminger. Entgegen der Forderung der Bundesanwaltschaft wurde Eminger nicht wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. Er wurde vom Oberlandesgericht lediglich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt.
NSU-Angeklagter Carsten S. wurde der Beihilfe zum Mord in neun Fällen schuldig gesprochen. Er wurde jedoch nach Jugendstrafrecht verurteilt, da er zum Zeitpunkt der Tat noch ein Heranwachsender war. S. hatte die Pistole an den «Nationalsozialistischen Untergrund» weitergegeben mit der dann neun Menschen getötet wurden. Für das Schuldeingeständnis und die Aufklärungshilfe hatte seine Verteidigung einen Freispruch gefordert.
Grosser Andrang für Urteilsspruch in NSU-Prozess
Bereits mehrere Stunden vor der Urteilsverkündung im NSU-Prozess hatte sich vor dem Gericht eine lange Zuschauer-Schlange gebildet. Gegen sieben Uhr am Mittwochmorgen warteten bereits rund 150 Menschen auf dem Vorplatz des Gerichts, einige waren bereits seit dem späten Dienstagabend dort.
In den Saal dürfen lediglich 50 Zuschauer. Die Lage vor Ort war ruhig. Die deutschlandweite Kampagne «Kein Schlussstrich» hat Proteste gegen das Ende des mehr als fünf Jahre dauernden Gerichtsverfahrens angekündigt. Kritisiert werden Defizite bei der Aufklärung der NSU-Verbrechen. (rad/SDA)