Die norwegische Polizei wertet Breiviks unfassbare Tat als Terroranschlag. Laut Strafrecht des Landes drohen ihm dafür höchstens 21 Jahre Haft. Bei guter Führung könnte er sogar schon nach 14 Jahren wieder freikommen!
Umgerechnet auf die bislang 76 Toten heisst das: Breivik, der die Taten gestand, aber vor Gericht auf «nicht schuldig» plädierte – müsste für jedes Opfer gerade einmal 100 Tage in den Knast.
Wie die norwegische Zeitung «Aftenposten» heute berichtete, spielt die norwegische Justiz nun aber mit dem Gedanken, den irren Attentäter wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht zu stellen. Dabei könnte ein Paragraf des Strafgesetzbuches zur Anwendung kommen, der unter anderem die Verfolgung von Menschen wegen ihrer politischen Überzeugung umfasst. In diesem Fall würden Breivik immerhin 30 Jahre Haft drohen! Die Behörden wissen: Ihr Volk will eine härtere Strafe.
Häftlinge dürfen wählen und Internet nutzen
Den Behörden gegenüber sagte Breivik, er rechne nicht damit, jemals wieder aus dem Gefängnis zu kommen. Und er könnte Recht haben: Verhängt das Gericht bei der Urteilsverkündung die «Verwahrung», kann der Arrest verlängert werden. Und zwar dann, wenn ein Experte ihn noch als gefährlich einstuft. Bis zu Breiviks Tod könnte die Justiz dieses Vorgehen alle fünf Jahre wiederholen.
Im Knast könnte es dem Killer aber alles andere als schlecht gehen. Die Haftbedingungen in norwegischen Gefängnissen sollen recht angenehm sein. Laut «Washington Post» verwahrt man sie anfangs in Hochsicherheitsgefängnissen, später sei es dann aber möglich, in ein Gefängnis mit weniger strengen Sicherheitsbedingungen umzuziehen. Die Häftlinge behielten zudem ihr Wahlrecht. Manche haben sogar eigene Küchen und Zugang zum Internet.
Eine Hinrichtung, wie viele wütende Norweger sie nach den Anschlägen nun fordern, kommt für den irren Attentäter nicht in Frage: Die Todesstrafe wurde in Norwegen 1979 endgültig abgeschafft.
Auf Zurechnungsfähigkeit untersucht
Bis jetzt hat der zuständige Richter für Breivik erst einmal acht Wochen Untersuchungshaft und zusätzlich einen Monat Kontaktsperre angeordnet. Der Irre darf nur seinen Anwalt sprechen. Zeitungen und Post sind tabu.
In der Haft soll der 32-Jährige von zwei Rechtspsychiatern auf seine Zurechnungsfähigkeit untersucht werden. Erklären diese ihn wegen psychischer Störungen für unzurechnungsfähig, würde er auf Dauer in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden.
Vor dem Gerichtsgebäude in Oslo liessen die Menschen gestern ihrer Wut freien Lauf. «Verräter» und «Mörder» schrien sie. Eine Facebook-Gruppe mit mehr als 3000 Anhängern zeigt, was viele der sonst so friedliebenden Norweger sich wünschen: «Ja zur Todesstrafe für Anders Behring Breivik» heisst sie. (kra)