Weil er zu alt ist
Türsteher lässt Mann (44) nicht rein – jetzt gehts vor Gericht

Gerichtssaal statt Disco: Weil ein Mann (44) nicht auf eine Party in München kam, zog er vor Gericht. Inzwischen liegt der Fall beim Bundesgerichtshof – dem höchsten Gericht in Deutschland.
Publiziert: 26.06.2020 um 20:02 Uhr
|
Aktualisiert: 26.06.2020 um 20:23 Uhr
1/2
Ein Deutscher zog vor Gericht, weil er nicht auf eine Party gelassen wurde. (Archivbild)
Foto: Getty Images

Er wollte feiern, scheiterte aber am Türsteher, also zog ein Deutscher (44) vor Gericht. Der Mann versuchte 2017 auf das Elektro-Festival «Isarrauschen» in München zu kommen, doch der Eintritt wurde ihm verweigert. Der Grund: Er sei zu alt.

Ein Skandal für den 44-Jährigen. Er fühlte sich wegen seines Alters diskriminiert und einer Party-Erfahrung beraubt. Er forderte umgerechnet 1000 Franken Entschädigung vom Veranstalter, wie der «Spiegel» berichtet.

Er wirke ja gar nicht alt

Doch der Veranstalter zahlte nicht. Also zog der 44-Jährige vor Gericht, allerdings mit mässigem Erfolg. Zwei Instanzen gaben dem Eingeschnappten nicht Recht. Schliesslich darf ein Party-Veranstalter sehr wohl entscheiden, wer mitfeiern darf und wer nicht. Dies mit Hinblick auf das Alter sei legitim. Besonders da die Zielgruppe für das «Isarrauschen» zwischen 18 und 28 Jahre liegen würde. Und zu guter Letzt hätte der Abgewiesene an dem Abend einfach eine andere Party suchen können.

Als Gegenargument führte der 44-Jährige beim ersten Prozess seine jüngere Freundin an. Sie sei der Beweis, dass er jung geblieben sei und auch so wirke. Nun liegt der Fall beim Bundesgerichtshof, der höchsten Instanz in Deutschland. Ob das Gericht aber tatsächlich darüber entscheiden wird, ist noch unklar.

Diese Jahr könnte er auf jeden Fall nicht beim «Isarrauschen» mitfeiern. Die Party ist wegen Corona abgesagt. (jmh)


Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?