Das Bundesgericht hat eine Beschwerde einer ehemaligen Mitarbeiterin des Schweizer Kunsthändlers Yves Bouvier gegen eine von der Genfer Steuerverwaltung geforderte Steuernachzahlung abgewiesen. Tania Rappo und ihr Ehemann verheimlichten Provisionen in zweistelliger Millionenhöhe, die Rappo bei Gemäldeverkäufen erhalten hatte.
Die betroffenen Steuererklärungen des Paares wurden 2015 von den Steuerbehörden erneut geprüft, nachdem Yves Bouvier mit dem russischen Milliardär Dmitri Rybolowlew in Konflikt geraten war. Laut dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts stellte sich damals heraus, dass die Provisionen, die der Kunsthändler an Rappo für ihre Vermittlerrolle gezahlt hatte, nicht deklariert worden waren.
Steuergünstige Oasen
Diese Summen wurden direkt in Firmen an steuergünstigen Orten eingezahlt, die sich im Besitz der Beschwerdeführerin Rappo befanden. Die Steuerbehörden stellten für die Jahre 2006 bis 2009 Nachsteuern in Höhe von insgesamt fast 20 Millionen Franken zu.
Das angerufene Genfer Berufungsgericht stellte fest, dass die Zeiträume vor 2008 verjährt waren – und korrigierte die Steuerbescheide dementsprechend. Dieser Entscheid wurde nun vom Bundesgericht bestätigt. Das Urteil erwähnt nicht die endgültige Höhe der Mahnungen und Geldstrafen, die gegen die Eheleute verhängt wurden.
Die Genfer Staatsanwaltschaft hatte vor einer Woche das Strafverfahren gegen Yves Bouvier und weitere Personen, darunter Tania Rappo, eingestellt. Dmitri Rybolowlew hatte ihnen vorgeworfen, überhöhte Rechnungen für Kunstwerke gestellt zu haben. (SDA)