Kunst-Akademie zeigt «Sprayer von Zürich» an
Streit um Harald Naegelis Graffiti-Flamingo

Eine Kunst-Akademie in Düsseldorf zeigte Harald Naegeli, den «Sprayer von Zürich» an – er verewigte eines seiner Flamingo Graffitis an einer Wand der Akademie. Naegelis Anwalt dagegen bezeichnet das Werk als «schützenswert».
Publiziert: 30.01.2018 um 19:31 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 22:45 Uhr
Harald Naegeli, alias «Der Sprayer von Zürich» hat Ärger mit der Kunst-Akademie in Düsseldorf.
Foto: KEYSTONE/Gaetan Bally

Sie haben einen Vogel! Dazu noch einen echten Harald Naegeli (78). Trotzdem findet das die «Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaft und der Künste» in Düsseldorf (Deutschland) gar nicht lustig. 

Doch der Reihe nach: Die Akademie liess einen Graffiti-Flamingo von Harald Naegeli – der auch als «Sprayer von Zürich» bekannt ist, von ihrer Hauswand entfernen. Und nicht nur das – sie erstatteten auch Anzeige gegen den Sprayer, berichtet die «Bild»-Zeitung.

«Andere wären froh um einen echten Naegeli»

Harald Naegeli bekam einen Bussgeld-Bescheid wegen Sachbeschädigung und soll eine Strafe von umgerechnet knapp 700 Franken zahlen. Das wollte er allerdings nicht und sollte aus diesem Grund beim Düsseldorfer Amtsgericht antanzen. Den Termin konnte er nicht wahrnehmen, da er zurzeit in einer Reha-Klinik in Davos liegt. 

Dafür kam sein Anwalt Gehard Schaller und der erklärte der Kunst-Akademie: «Andere wären froh, wenn sie einen echten Naegeli an der Wand hätten.» Was so ein Graffiti kostet, konnte er jedoch nicht sagen. Doch die Flamingo-Werke des Künstlers, gelten als «schützenswert».

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Tankstellen-Pächter freut sich über Flamingo-Kunst

Im Gegensatz zur Kunst-Akademie erkannte allerdings der Pächter einer Tankstelle in Düsseldorf den Wert des Werks an seiner Wand. Heiko Gabriel (54) sagte zu «Bild»: «Erst wusste ich gar nicht, was das ist. Bis Kunden zu mir kamen und sagten: ‹Sie haben da ja einen echten Naegeli!›» Bei so viel Zuspruch verzichtete er auf eine Anzeige wegen Sachbeschädigung.

Der Prozess um den Flamingo an der Wand der Kunst-Akademie wurde verschoben, ob Naegli das Bussgeld bezahlen muss ist noch unklar.

Kunst oder Sachbeschädigung?

Schon vergangenen Oktober musste sich Naegeli vor dem Bezirksgericht in Zürich verantworten. Der Vorwurf: Seine gesprayten Strichfiguren, die er als Kunst im öffentlichen Raum bezeichnet, seien Sachbeschädigungen. Am Ende war genau diese Frage immer noch nicht geklärt. Der Richter setzte das Urteil damals aus. (BLICK berichtete) (paf)

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