Ein Gericht in Berlin hat einer abgelehnten muslimischen Lehrerin mit Kopftuch eine Entschädigung von 8680 Euro zugesprochen. Damit war deren Berufung am Donnerstag erfolgreich.
Die Frau sei benachteiligt worden, sagte Richterin Renate Schaude am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Von ihr wäre keine konkrete Gefährdung des Schulfriedens ausgegangen, ihre Benachteiligung sei unzulässig gewesen. Das Neutralitätsgesetz des Bundeslandes Berlin sei aber noch verfassungskonform.
Gesetz verbietet eigentlich religiöse Kleidungsstücke
Im Streit um das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an allgemeinbildenden Berliner Schulen hatte die erste Instanz die Klage im Vorjahr noch zurückgewiesen. Die Frau wollte mit Kopftuch an einer Grundschule unterrichten. Sie hatte geltend gemacht, sie sei wegen des Kopftuchs abgelehnt und damit diskriminiert worden.
Das Berliner Neutralitätsgesetz schreibt vor, dass Polizisten, Lehrer und Justizmitarbeiter im Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen. (SDA)