Der frühere Warlord Jean-Pierre Bemba darf nicht zur Präsidentschaftswahl in der Demokratischen Republik Kongo antreten. Ein entsprechender Entscheid des Obersten Gerichts des Landes wurde am Montagabend veröffentlicht.
Als Grund für den Ausschluss von der Wahl nannte das Verfassungsgericht die Verurteilung Bembas durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen Zeugenbestechung.
Elf Jahre im Ausland
Bemba war Anfang August in den Kongo zurückgekehrt, nachdem er die vergangenen elf Jahre im Ausland verbracht hatte - darunter zehn Jahre in Haft.
Kongos früherer Vizepräsident war 2016 vom IStGH in Den Haag zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dem ehemaligen Milizenführer waren Kriegsverbrechen in der benachbarten Zentralafrikanischen Republik angelastet worden. Wegen Verfahrensfehlern hob das Gericht die Haftstrafe Anfang Juni jedoch in einem Berufungsverfahren auf.
Urteil steht noch aus
Im März dieses Jahres wurde Bemba vom IStGH in einem anderen Prozess wegen Zeugenbestechung zu einer Geldstrafe von 300'000 Euro und einem Jahr Haft verurteilt. Derzeit läuft dazu ein Berufungsverfahren; ein Urteil soll am 17. September verkündet werden.
Ende August hatte bereits die Wahlkommission im Kongo Bembas Präsidentschaftskandidatur für unzulässig erklärt und auf die Verurteilung wegen Zeugenbestechung verwiesen. Bembas Partei hatte daraufhin angekündigt, die Entscheidung der Wahlkommission vor dem Verfassungsgericht anfechten zu wollen. Die Präsidentschaftswahl ist für den 23. Dezember angesetzt. (SDA)