Kongo-Kinshasa
Gerichtshof bestätigt Freispruch für Ex-Rebellenführer des Kongo

Den Haag – Der Internationale Strafgerichtshof hat den Freispruch für den mutmasslichen einstigen kongolesischen Rebellenführer Mathieu Ngudjolo Chui bestätigt. Die Schuld des 44-Jährigen an einem Massaker im ostkongolesischen Dorf Bogoro 2003 sei nicht zweifelsfrei erwiesen.
Publiziert: 27.02.2015 um 14:42 Uhr
|
Aktualisiert: 12.10.2018 um 14:56 Uhr

Mit einer knappen Mehrheit bestätigted das Berufungsgericht in Den Haag. am Freitag das Urteil aus erster Instanz vom Dezember 2012 und wiesen die Einwände der Anklage als unbegründet zurück.

Es war der erste Freispruch des Weltstrafgerichtes. Die Anklage hatte Ngudjolo Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Im Mittelpunkt des sieben Jahre dauernden Verfahrens stand das grausame Massaker in Bogoro 2003.

Mehr als 200 Bewohner, darunter viele Kinder, wurden niedergemetzelt, bei lebendigem Leibe verbrannt, Frauen vergewaltigt und Kinder zum Töten gezwungen. Wegen dieser Verbrechen hatte das Weltstrafgericht im Mai 2014 den ehemaligen Kriegsherren Germain Katanga zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt.

Das Urteil der Berufungskammer im Fall Chui war denkbar knapp. Zwei der fünf Richter hielten die Einwände der Anklage für berechtigt, wonach in der ersten Instanz schwere Fehler gemacht worden seien. Hätte sich die Mehrheit der Richter dieser Ansicht angeschlossen, hätte der Prozess wiederholt werden müssen.

Ngudjolo sass deutlich angespannt auf der Anklagebank, im Revers seines dunklen Anzugs steckte ein grosses christliches Kreuz. Seit seiner Festnahme 2008 hatte er seine Unschuld beteuert. Er sei kein Chef einer Miliz gewesen, sondern Krankenpfleger. Der Kongolese hat in den Niederlanden politisches Asyl beantragt.

Für die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch bestätigt der Freispruch den «schwachen Fall» der Ankläger. «Die Anklage muss in allen anhängigen Verfahren ihre Ermittlungen verbessern», forderte die Direktorin bei der Organisation, Geraldine Mattioli-Zeltner.

Fehler gefunden? Jetzt melden