Der Landwirt Ulf Allhoff-Cramer hatte argumentiert, dass er durch die Folgen des Klimawandels in seinem Eigentum und in seiner Gesundheit beeinträchtigt werde. Er hatte VW eine übermässige CO2-Emission vorgeworfen und gefordert, dies zu unterlassen. Der Autokonzern sollte den Verkauf von Autos und leichten Nutzfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren stark herunterfahren und 2030 ganz einstellen.
Diesem Vorhaben erteilten die Richter aber eine Absage. Sie gaben in ihrem am Freitag verkündeten Urteil zu bedenken, dass nicht feststehe, ob mit der geforderten Einstellung des Verbrennergeschäfts die behaupteten Beeinträchtigungen beseitigt würden. VW könne nicht vorgeschrieben werden, zukünftig nur auf Elektro als Antriebstechnologie zu setzen, da es auch noch andere ernsthafte Alternativen zu Benzinern und Dieselmotoren gebe, etwa Brennstoffzellen-Antriebe, begründete das Gericht seine Entscheidung.
Greenpeace zeigte sich enttäuscht und kündigte an, dass man in Berufung gehen werde. «Das Urteil hinterlässt den fatalen Eindruck, dass sich das Gericht mit dem detailliert dargelegten Zusammenhang zwischen VWs enormen CO2-Ausstoss und den schon heute spürbaren Schäden für den Kläger gar nicht auseinandersetzen wollte», sagte Greenpeace-Vorstand Martin Kaiser.
Volkswagen sah sich hingegen in seiner Auffassung bestätigt, dass Klimaklagen gegen einzelne herausgegriffene Unternehmen der falsche Weg seien und dass es dazu im Recht keine Grundlage gebe.
Eine ähnliche Klimaklage von Greenpeace vor dem Landgericht Braunschweig war unlängst ebenfalls gescheitert.
(SDA)