Das Verfahren werde somit eingestellt und die Verbotsverfügung des deutschen Innenministeriums gegen die hinter der Koran-Verteilaktion stehende Vereinigung «Die wahre Religion» rechtskräftig. Dies sagte der Vorsitzende Richter des 1. Senats in Leipzig, Uwe-Dietmar Berlit.
Die Verteilung in Innenstädten war die grösste und aufwendigste Werbeaktion von Salafisten in Deutschland. Dahinter stand die 2005 gegründete Organisation «Die wahre Religion», die zuletzt mehrere hundert Mitglieder gehabt haben soll. Als Gründer und Initiator gilt der Laienprediger Ibrahim Abou-Nagie. Er war auch einer der beiden Kläger.
Schon seit 2016 verboten
Das deutsche Innenministerium hatte die Organisation 2016 verboten. Begründet wurde dies damit, dass das Predigernetzwerk ein extremistisches Verständnis der Scharia lehre, das im Widerspruch zur deutschen Verfassung stehe. Deutschlandweit seien rund 140 junge Islamisten nach einer Radikalisierung durch «Lies!» in die Kampfgebiete der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gereist.
Die Koran-Verteilaktion «Lies» war auch in Schweizer Städten aktiv. Es gab mehrere Vorstösse für ein Verbot. Gemäss Bundesrat ist die gesetzliche Grundlage für ein Organisationsverbot aber ungenügend. (SDA)