Kenia
Die Wahl in Kenia muss nicht erneut wiederholt werden

Nairobi – Das Oberste Gericht Kenias hat die jüngste Wiederholung der Präsidentschaftswahl für gültig erklärt. Der oberste Richter David Maraga erklärte am Montag in Nairobi, die Beschwerden gegen die Wiederholung der Wahl seien als «unbegründet» abgewiesen.
Publiziert: 20.11.2017 um 13:15 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 16:45 Uhr
In Kenia gibt es keine erneute Präsidentschaftswahlen. Das hat das Oberste Gericht des Landes entschieden. (Archivbild)
Foto: Keystone/EPA/DANIEL IRUNGU

Die Entscheidung fiel demnach einstimmig. Damit wird es in dem ostafrikanischen Staat keinen erneuten Urnengang geben.

Präsident Uhuru Kenyattas Wahlsieg ist somit trotz eines Wahlboykotts der Opposition bestätigt. Er kann kommende Woche als Präsident vereidigt werden. Die Opposition kritisierte, die Gerichtsentscheidung sei nur unter Druck entstanden, der Regierung Kenyatta fehle jegliche Legitimität.

Das oberste Gericht hatte die ursprüngliche Präsidentschaftswahl vom August wegen grober Unregelmässigkeiten überraschend für ungültig erklärt und eine Wiederholung angeordnet. Oppositionsführer Raila Odinga hatte daraufhin die Wiederholung des Urnengangs Ende Oktober boykottiert.

Das führte zu einer drastisch niedrigeren Wahlbeteiligung und einem überragenden Sieg von Amtsinhaber Kenyatta, der die Wahl mit gut 98 Prozent der abgegebenen Stimmen gewann. In einigen von der Opposition kontrollierten Gebieten waren die Wahllokale geschlossen geblieben.

Juristisch ist die Wahl damit aufgearbeitet. Die Spaltung des Landes in verfeindete politische Lager dürfte sich nun aber weiter zuspitzen. Beobachter befürchteten, dass es bei bevorstehenden Protesten zu mehr gewaltsamen Zusammenstössen kommen könnte.

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