Keine einstweilige Verfügung gegen Springer-Chef
Sultan Erdogan blitzt vor Gericht ab

Eine vom türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan beantragte einstweilige Verfügung gegen Springer-Chef Döpfner ist heute von einem Kölner Gericht abgelehnt worden.
Publiziert: 10.05.2016 um 16:22 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2018 um 15:59 Uhr
Springer-Chef Mathias Döpfner kann nicht vom türkischen Präsidenten verklagt werden.
Foto: imago stock&people

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan ist mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Axel-Springer -Chef Mathias Döpfner gescheitert. Die Pressekammer des Landgerichts Köln wies den Antrag am Dienstag zurück und begründete dies mit dem im Grundgesetz gewährleisteten Recht auf freie Meinungsäusserung.

Ein Unterlassungsanspruch Erdogans folge auch nicht daraus, dass Döpfner möglicherweise rechtswidrige Äusserungen des Satirikers Jan Böhmermann verbreitet hätte. Gegen die Entscheidung könne Beschwerde beim Oberlandesgericht Köln eingelegt werden.

Erdogans Anwalt Ralf Höcker hat bereits angekündigt, dass er im Falle eines Scheiterns vor das Oberlandesgericht ziehen wolle. «Wenn es so kommt, wovon ich ausgehe, dann werde ich dem Mandanten empfehlen, in die zweite Instanz zu gehen», sagte Höcker zur Nachrichtenagentur Reuters.

«Ich finde ihr Gedicht gelungen»

Döpfner hatte sich mit Böhmermann solidarisiert. Der Satiriker hatte Erdogan in einem Schmähgedicht beleidigt, um nach eigenen Worten die Grenzen dessen aufzuzeigen, was in Deutschland als Satire erlaubt sei und was nicht. Die türkische Regierung hat ein Strafverfahren nach Paragraf 103 gegen Böhmermann gefordert. Dieser Paragraf stellt die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter unter Strafe.

Der Springer-Chef stärkte in einem offenen Brief Böhmermann den Rücken und verteidigte die Kunst- und Satirefreiheit. «Ich finde Ihr Gedicht gelungen. Ich habe laut gelacht», schrieb Döpfner im April.

Der Medienmanager fügte hinzu, er wolle sich Böhmermanns «Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschliessen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen». (SDA)

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