Ein Berufungsgericht hat die Verurteilung von Frankreichs früherem Präsidenten Nicolas Sarkozy (68) wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme bestätigt. Das Gericht in Paris hielt in seinem Urteil am Mittwoch an der Verurteilung in erster Instanz zu drei Jahren Haft fest, wovon zwei auf Bewährung ausgesetzt wurden.
Das eine Jahr Haft darf Sarkozy zu Hause unter elektronischer Überwachung absitzen. Ob es allerdings überhaupt so weit kommt, ist noch offen. Der ehemalige Staatschef kann gegen die Entscheidung nämlich in Revision gehen.
Taten von Ex-Präsident wiegen schwer
Es handelt sich dabei um eine Strafe, die noch nie zuvor für einen ehemaligen Präsidenten verhängt worden war, berichtete die französische Zeitung «Le Figaro». Konkret geht es in dem Verfahren darum, dass der ehemalige konservative Präsident 2014 über seinen langjährigen Anwalt Thierry Herzog versucht haben soll, vom Juristen Gilbert Azibert Ermittlungsgeheimnisse in einer anderen Affäre zu erhalten. Im Gegenzug wurde Azibert Unterstützung bei der Bewerbung um einen Posten in Monaco angeboten. Im Kern habe dieses Verhalten die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet, argumentierte die Anklage.
Auch Herzog und Azibert wurden in erster Instanz zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt, zwei davon auf Bewährung. Das Berufungsgericht bestätigte diese Strafen am Mittwoch.
Wie die Vorsitzende Richterin Sophie Clément in der Urteilsbegründung sagte, wiegten die von Sarkozy begangenen Taten umso schwerer, weil sie von einem ehemaligen Präsidenten begangen worden seien.
Anwältin: Sarkozy unschuldig
Nach der Verurteilung kündigte Sarkozys Verteidigerin prompt eine Revision gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts an.
«Die Justiz ist manchmal ein sehr langer und schwieriger Weg, wir befinden uns noch am Anfang dieses Weges und dieser setzt sich fort», sagte Anwältin Jacqueline Laffont am Mittwoch in Paris. «Nicolas Sarkozy ist unschuldig, was die ihm vorgeworfenen Taten angeht.» Man werde sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen. «Wir geben diesen Kampf nicht auf, der ein gerechter Kampf ist angesichts eines besonders ungerechten Urteils.»
Führungsikone der bürgerlichen Rechten
Die Bestätigung des Urteils ist für Sarkozy ein harter Schlag. Bereits in erster Instanz war die Haftstrafe gegen einen früheren Staatschef in Frankreichs jüngerer Geschichte beispiellos. Für «Sarko» kommt noch eine Härte hinzu: Das Berufungsgericht urteilte, seine Bürgerrechte für drei Jahre auszusetzen. Das bedeutet, dass er bei Wahlen nicht kandidieren dürfte. Damit lägen einem Comeback, über das immer wieder spekuliert wurde, weitere Steine im Weg.
Der Fall ist bei weitem nicht die einzige Affäre, wegen der sich Sarkozy verantworten muss. Im November soll der Berufungsprozess um überhöhte Wahlkampfkosten für seine letztlich gescheiterte Kampagne zur Wiederwahl 2012 starten. In erster Instanz wurde er deshalb zu einem Jahr Haft verurteilt. Ausserdem droht ein Prozess wegen mutmasslicher Millionenhilfe aus Libyen für den Wahlkampf 2007. Er streitet alle Vorwürfe ab.
Schon Sarkozys Amtszeit im Élyséepalast von 2007 bis 2012 war von Affären um reiche Freunde, Vetternwirtschaft und masslose Regierungsmitglieder geprägt. Die Wahl 2012 verlor er als Amtsinhaber gegen den Sozialisten François Hollande. Fünf Jahre später scheiterte er bereits im parteiinternen Auswahlverfahren. Trotz seines juristischen Hürdenlaufs und ohne Ämter gilt er bei zahlreichen Anhängern der bürgerlichen Rechten noch immer als Führungsikone. Heute ist Emmanuel Macron in zweiter Amtszeit französischer Präsident. (nad/SDA)