Seine Behörde verzichte mit Blick auf das hohe Gut der Pressefreiheit vorerst auf nach der Strafprozessordnung mögliche Exekutivmassnahmen, teilte der deutsche Generalbundesanwalt Harald Range laut der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» vom Freitag mit.
In dem Ermittlungsverfahren sei zunächst zu klären gewesen, ob es sich bei den Veröffentlichungen um die Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses handelt, erklärte Range. Dazu werde ein externes Sachverständigengutachten eingeholt.
Dies konnte laut Range nur in einem förmlichen Ermittlungsverfahren geschehen. «Bis zum Eingang des Gutachtens wird mit den Ermittlungen innegehalten», erklärte er.
Netzpolitik.org hatte über Pläne des Bundesamtes für Verfassungsschutz berichtet, Online-Netzwerke stärker zu überwachen. Dazu veröffentlichte das Blog vertrauliche Unterlagen. Der Verfassungsschutz selbst erstattete Anzeige. Die Journalisten berichten über Datenschutz, Urheberrecht, Überwachung und die Arbeit der Geheimdienste im Netz.
Der Vorwurf des Landesverrats gegen Journalisten gilt als politisch heikel. Nach der «Spiegel»-Affäre Anfang der Sechzigerjahre, in der ein solcher Vorwurf erhoben wurde, hatten Juristen und Politiker eindringlich vor eine Drangsalierung des unabhängigen und kritischen Journalismus in Deutschland gewarnt.
Dabei geht es immer um eine Abwägung zwischen strikter Geheimhaltung und dem zentralen Grundrecht auf Pressefreiheit.
Die derzeitige Entwicklung erfolgt vor dem Hintergrund einer monatelangen Auseinandersetzung zwischen Regierung, Opposition und Medien. Das Kanzleramt hatte mehrmals mit Strafanzeigen gedroht - etwa im Zusammenhang mit der Veröffentlichung geheimer Dokumente zur Affäre um die Lauschaktivitäten des US-Nachrichtendienstes NSA.