Tatsächlich ist dieser Fall einer der ungewöhnlichsten in der Justizgeschichte von Rheinland-Pfalz: Der «Kannibale von Koblenz», der Elektriker Thomas S., hatte seine Cousine und Geliebte Sabine (22) getötet und wohl teilweise verspeist. Gegen die im ersten Prozess ausgesprochene psychiatrische Verwahrung ging er in Revision. Im April 2006 kams zum zweiten Prozess, in dem das Landgericht Thomas S. freisprechen musste.
Denn im Gesetz steht: Das Urteil gegen jemanden, der eine Revision angestrengt hat, darf nicht «schlechter ausgehen» als im ersten Prozess. Ein Schuldspruch konnte so also nicht erfolgen.
Gleichwohl stellte das Landgericht fest, dass der damals 21-jährige Elektriker seine Cousine getötet hatte und bei der Tat schuldfähig gewesen sei. Wegen einer hohen Rückfallwahrscheinlichkeit wurde seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Dies bestätigte jetzt auch der BGH, und damit ist das Urteil nun endgültig.
Die Details zum «Kannibalenmord» hatten 2002 für Aufregung gesorgt. So hatte Thomas S. den Oberkörper seiner Cousine sowie Arme und Unterschenkel im Backofen mit Reis und Rotwein gegrillt, Brüste und Geschlechtsteile gekocht haben. Einzelne Teile versteckte er in einem stillgelegten Steinbruch sowie in Tüten verpackt in seinem Zimmer.
Einige Leichenteile blieben unauffindbar. Ob der Angeklagte diese Teile tatsächlich verspeist hat, konnte das Gericht nicht klären.
Thomas S. bestreitet die Tat bis heute. Im Polizeiverhör von 2002 sagte er: «Ich hatte Haschisch geraucht. Als ich aufwachte, war die Badewanne voller Blut. Da war Sabines Kopf. Und ein Beckenknochen. In der Küche kokelte der Ofen. Als ich ihn aufmachte, fielen mir zwei Beine und ein Brustkorb entgegen. Es stank wie in einer Grillstation».