Richter Dariusz Mazur wies in seiner mündlichen Urteilsbegründung auf die Einigung hin, die Polanski in den 70er Jahren mit der US-Staatsanwaltschaft geschlossen hatte.
Die Anwälte des Regisseurs hatten in dem Verfahren betont, dass Polanski seinen Teil der Vereinbarung eingehalten und freiwillig eine Gefängnisstrafe verbüsst habe. Auch das Gericht schloss sich dieser Ansicht an. Das Auslieferungsgesuch sei deshalb unzulässig, hiess es in der Urteilsbegründung.
Bei der Urteilsverkündung war Polanski nicht im Gerichtssaal anwesend. Die Staatsanwaltschaft kann noch Berufung bei einer höheren Instanz gegen das Urteil einlegen. Das Krakauer Gericht hatte sich seit Februar mit dem Auslieferungsantrag befasst.
Der 82-jährige Regisseur («Der Pianist», «Rosemarys Baby») besitzt die polnische und die französische Staatsbürgerschaft.