Heute steht der zweite Prozesstag für den Schweizer Pädophilen Jürgen W.* (37) im Missbrauchsfall von Staufen (D) an. Der St. Galler soll Teil eines Kinderschänder-Rings in Freiburg gewesen sein.
Mindestens acht Männer – darunter auch der Schweizer – durften sich gegen Geld an einem kleinen Buben (9) vergehen, der von der Mutter Berrin T.* (47) und ihrem Lebensgefährten Christian L.* (37) im Darknet verkauft wurde (BLICK berichtete).
Widerliche Kinderpornos auf Laptop gefunden
Wie Täter Jürgen W. tickt, erläutert heute der Polizist B., der das Ermittlungsverfahren für den gesamten Staufener Missbrauchsfall vom Landeskriminalamt übernommen hat und als Zeuge aussagt. Die privaten Laptops von Haupttäter L. sowie derjenige von W. habe der Ermittler genaustens unter die Lupe genommen. Dies berichtet die «Badische Zeitung».
Auf beiden Geräten sei kinderpornografisches Material entdeckt worden – von der schlimmsten Sorte. «Ich habe 8000 Filme von Christian L. angeschaut, die waren im Vergleich zu W.s Filmen Softpornos», sagt der erfahrene Ermittler. In den Filmen, die Jürgen W. konsumiert habe, seien Kinder während des Missbrauchs gequält worden.
Drehbücher für Missbrauch entwickelt
Auch der zweite Zeuge ist Polizist. Ermittler W. von der Kriminalpolizei Freiburg. Er erzählt, dass Jürgen W. und L. beim ersten Missbrauch «überfordert» gewesen seien. Aus diesem Grund sollen sie ein Drehbuch für den zweiten Missbrauch entwickelt haben. Bei den Übergriffen auf den Buben haben sie sich gegenseitig gefilmt.
Dem Ermittler gegenüber habe der Schweizer behauptet, dass er sich nach den Taten nicht mehr mit Kinderpornografie beschäftigt habe. Ermittler W. gibt aber an, dass Jürgen W. noch kurz vor der Festnahme Kinderpornografie auch mit Babys und Kleinkindern konsumierte und in verschlüsselten Chats auf seinem Smartphone darüber kommunizierte.
Jürgen W. ist in drei Fällen wegen schwerer Vergewaltigung, schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes und schwerer Zwangsprostitution sowie gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Zudem wird ihm «der Besitz kinderpornografischer Schriften» zur Last gelegt. (aho)
* Namen der Redaktion bekannt