Jetzt wird das Land vom Europäischen Gerichtshof verurteilt
Russland weigert sich, gleichgeschlechtliche Paare anzuerkennen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen der Diskriminierung von lesbischen und schwulen Paaren verurteilt. Staaten müssen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention gleichgeschlechtliche Paare in irgendeiner Form rechtlich anerkennen.
Publiziert: 17.01.2023 um 14:55 Uhr
|
Aktualisiert: 17.01.2023 um 16:08 Uhr
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen der Diskriminierung von lesbischen und schwulen Paaren verurteilt.
Foto: IMAGO/U. J. Alexander

Die russische Regierung anerkennt gleichgeschlechtliche Paare in keiner Weise. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Russland deshalb wegen Diskriminierung von lesbischen und schwulen Paaren verurteilt.

Staaten müssten nach der Europäischen Menschenrechtskonvention gleichgeschlechtliche Paare in irgendeiner Form rechtlich anerkennen. Russland verweigere dies allerdings, entschied die höchste Instanz des Gerichtshofs, die Grosse Kammer, am Dienstag in Strassburg.

Russisches Gesetz definiert Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau

Die Kläger – drei gleichgeschlechtliche Paare – wollten in Russland heiraten, doch die Behörden lehnten eine Hochzeit ab, da das russische Gesetz die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau definiere. Die Regierung hatte argumentiert, dass die Mehrheit der Russinnen und Russen Homosexualität ablehne. Dem folgte der Gerichtshof nicht: Demokratie bedeute nicht, dass die Ansichten der Mehrheit immer Vorrang hätten, sondern es müsse ein Gleichgewicht hergestellt werden.

Russland wurde vor einigen Monaten wegen des Angriffskrieges gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen und ist damit kein Mitglied der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr, für deren Einhaltung der Gerichtshof sorgt. Europarat, Menschenrechtskonvention und Gerichtshof sind von der Europäischen Union unabhängig.

Am Gerichtshof für Menschenrechte sind noch mehrere Tausend Klagen gegen Russland anhängig. Sie wurden alle bis zum formellen Ausschluss Russlands eingereicht und müssen deswegen vom Gericht geprüft werden. Laut Menschenrechtskonvention ist Russland weiterhin vertraglich gebunden, die Urteile dieser verbliebenen Klagen umzusetzen. Allerdings hat Russland bereits angekündigt, Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte nicht anzuerkennen. (SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?