Ab Montag gilt in Österreich ein Lockdown für Ungeimpfte. Das hat die Regierung rund um Kanzler Alexander Schallenberg (52, ÖVP) am Sonntagmittag nach einer längeren Sitzung bekannt gegeben.
Ungeimpfte dürfen künftig ihre Wohnung nur noch unter bestimmten Bedingungen verlassen. Von den Beschränkungen betroffen sind alle Personen, die über kein gültiges Zertifikat verfügen oder nicht nachweisen können, in den letzten 180 Tagen eine Corona-Infektion durchgemacht zu haben.
Erlaubt bleibt Ungeimpften das Einkaufen, aber nur in Läden des täglichen Bedarfs, also in Lebensmittelläden. Der Zutritt zu Restaurants, dem Coiffeur oder Sportanlagen bleibt ihnen hingegen verwehrt. Erlaubt ist aber weiterhin der Gang zur Arbeit.
Kontrollen in der Öffentlichkeit
Möglich bleiben weiterhin Besuche etwa beim Arzt oder in anderen Gesundheitseinrichtungen. Kinder unter 12 Jahren sind von den Beschränkungen ausgenommen. Wer zudem erst ein Mal geimpft ist, darf sich mit einem PCR-Test «freitesten».
Innenminister Karl Nehammer (49) kündigt zudem an, die Einhaltung der Regelungen durch die Polizei kontrollieren zu lassen. «Jeder Österreicher muss damit rechnen, kontrolliert zu werden», sagte er in der Pressekonferenz am Mittag.
Harscher Bussenkatalog
In jedem Bezirk werden zwei zusätzliche Patrouillen eingesetzt, die ausschliesslich für die Kontrolle des Lockdowns zuständig sind. Denkbar sind Kontrollen etwa vor Einkaufsläden. Aber auch Verkehrskontrollen seien möglich.
Ungeimpfte müssten einen triftigen Grund haben, um sich ausserhalb ihrer Wohnung zu bewegen. Wer sich nicht an die Massnahmen halte, riskiere eine Strafe von bis zu 1450 Euro. Es werde «ein engmaschiges Netz an Kontrollen» geben, so Nehammer. Auch jede normale polizeiliche Intervention und Streifentätigkeikt in Österreich beinhaltet ab Montag standardmässig einen 2G-Check.
Und so sollen gemäss «Kronen Zeitung» die Bussen ausfallen:
- Widersetzung gegen 2G-Kontrolle: Bis zu 1450 Euro Strafe.
- Verstoss gegen die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte: Bis zu 1450 Euro Strafe.
- Verstoss gegen die Einhaltung der 2G-Regel für Betreiber (z.B. Lokale oder Coiffeurbetriebe): 3600 Euro.
- Verstoss als Arbeitnehmer gegen die 3G-Regel am Arbeitsplatz: Bis zu 500 Euro Strafe.
- Verstoss als Arbeitgeber gegen die 3G-Regel am Arbeitsplatz: Bis zu 3600 Euro bestraft.
- Gewerbsmässiges Organisieren von Zusammenkünften unter Nicht-Beachtung der Auflagen: Bis zu 30'000 Euro Strafe.
Lockdown gilt vorerst für zehn Tage
Der Ungeimpften-Lockdown gilt vorerst für zehn Tage. Er muss am Abend noch von einem Ausschuss des österreichischen Nationalrats bestätigt werden. Betroffen von der Massnahme sind rund zwei Millionen Menschen.
Am Sonntagnachmittag gingen nach dem Entscheid der Regierung Massnahmengegener in Wien auf die Strasse. Mehrere Hundert Impfgegner protestierten auf dem Ballhausplatz vor dem Kanzleramt gegen die beschlossene Ausgangssperre.
FPÖ-Politiker nennt es «Corona-Apartheidssystem»
Auch die rechtspopulistische FPÖ macht massiv Front gegen die Corona-Massnahmen der Regierung. Als Reaktion auf den beschlossenen Lockdown für Ungeimpfte rief FPÖ-Chef Herbert Kickl am Sonntag zu einer Demonstration am nächsten Samstag in Wien auf. Das Land habe nun ein «Corona-Apartheidssystem», schrieb Kickl auf Facebook. Ausserdem kündigte er wegen Missachtung von Grund- und Freiheitsrechten eine Klage beim Verfassungsgerichtshof an.
In Österreich gelten bereits seit Anfang November vereinzelte Verschärfungen für Ungeimpfte. So wurde etwa eine 3G-Regel am Arbeitsplatz und die 2G-Regel in Teilen des öffentlichen Lebens eingeführt. Seither stieg die Zahl der Impfungen an. Die Impfquote liegt derzeit bei rund 65 Prozent. (zis/fr/ct)