Das Gericht habe eine andere Würdigung der Umstände zur sogenannten Halbstrafenregelung als die Staatsanwaltschaft getroffen, sagte Sprecher Ken Heidenreich der Nachrichtenagentur dpa heute. «Das muss man dem Gericht zubilligen.»
Der zuständige Richter hatte am Montag entschieden, die Hälfte der dreieinhalbjährigen Haft des 64-Jährigen zum 29. Februar zur Bewährung auszusetzen. Im Anhörungsverfahren hatte sich die Staatsanwaltschaft jedoch gegen die nur selten angewandte Halbstrafenregelung für den einstigen Präsidenten des Fussballrekordmeisters FC Bayern ausgesprochen, so Heidenreich.
Hoeness hat 1,5 von 3,5 Jahren Haftstrafe abgesessen
Bei der Gerichtsentscheidung wurden die Persönlichkeit von Hoeness, sein Vorleben, die Umstände der Tat und dessen Verhalten in der Haft gewürdigt.
Hoeness war wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden und hatte seine Strafe am 2. Juni 2014 angetreten. Seit Anfang 2015 ist er Freigänger und arbeitet tagsüber in der Jugendabteilung des FC Bayern. Die Wochenenden verbringt er in seinem Haus am Tegernsee.
Urteil gegen Erpresser ist rechtskräftig
Das Urteil von drei Jahren Freiheitsstrafe gegen einen Mann, der Hoeness erpresst hatte, ist inzwischen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Angeklagten mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss vom 19. Januar als offensichtlich unbegründet zurück. Das Urteil des Landgerichts München II vom 2. September 2015 gegen den damals 52-Jährigen weise keine Rechtsfehler auf.
Der Mann hatte den verurteilten Steuersünder vor dessen Haftantritt unter dem Namen «Mister X» erpresst. Im Mai 2014 hatte er von Hoeness in einem Drohbrief 215'000 Euro verlangt. Andernfalls könne sich Hoeness auf einen «unruhigen Haftverlauf» einstellen. (SDA)