Der Einsatz solcher Waffen in dicht besiedelten Gegenden könne aufgrund seines «willkürlichen Charakters» als Kriegsverbrechen gewertet werden, erklärte Ban am Freitag in New York. Streubomben sind laut einer internationalen Konvention von 2008 international geächtet. Weder Saudi-Arabien noch die USA unterzeichneten jedoch diese Konvention.
Anfang der Woche hatte das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte erklärt, dass sein Team im Jemen die Reste von 29 Streubomben in einem Distrikt im Nordwesten des Landes gefunden habe. Am Donnerstag warf auch die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) der Militärkoalition den Einsatz von Streubomben vor. Demnach trafen sie ein Wohngebiet der jemenitischen Hauptstadt.
Derweil machte die Regierung in Sanaa nach Angaben von Diplomaten ihre Entscheidung rückgängig, den UNO-Menschenrechtsgesandten für den Jemen auszuweisen. Das Aussenministerium habe die Vereinten Nationen bereits darüber informiert, eine offizielle Bestätigung werde folgen, sagten Diplomaten in New York.
Sanaa hatte den UNO-Vertreter George Abu al-Zulof zur unerwünschten Person erklärt. Begründet wurde dies damit, dass der UNO-Gesandte nicht neutral sei. Ban protestierte gegen die geplante Ausweisung und erklärte, er habe «volles Vertrauen» in al-Zulof.
Seit September 2014 kämpfen Truppen des sunnitischen Präsidenten Hadi gegen schiitische Huthi-Rebellen und deren Verbündete. Die regierungsnahen Kämpfer werden durch die von Saudi-Arabien angeführte Militärallianz unterstützt. In dem Konflikt wurden seit März 2015 rund 6000 Menschen getötet und 28'000 verletzt.