Die meisten der Kläger waren freiwillig vor der Strahlung nach Kyoto geflohen. Es ist das vierte Urteil von rund 30 im ganzen Land laufenden Sammelklagen gegen den Staat und Tepco und das dritte Urteil, bei dem der Staat der Nachlässigkeit für mitschuldig befunden wurde. In einem weiteren Prozess war er freigesprochen worden.
Vor sieben Jahren war es in Folge eines schweren Erdbebens und Tsunamis zu einem Super-Gau im Atomkraftwerk Fukushima gekommen.
Der Richter in Kyoto erklärte am Donnerstag in seiner Urteilsverkündung, dass die Regierung bis zu einem gewissen Grad in der Lage gewesen sei, das Risiko eines Tsunami vorherzusehen. Der Staat habe es jedoch versäumt, vom Betreiber entsprechende Schutzmassnahmen zu verlangen.
In dem Prozess ging es zudem um die Frage, wie gefährlich die Niedrigstrahlung in den Gebieten, wo die Kläger damals lebten, war. Die Auswirkungen von Niedrigstrahlung sei unklar, da viele Faktoren wissenschaftlich noch nicht gesichert seien, hiess es.
Das Gericht prüfte daher jeden Fall gesondert, unter anderem wo der Kläger lebte und ob Kinder dabei waren. In 64 Fällen wies das Gericht die Forderung der Kläger ab. Die Klägerseite will das Urteil anfechten. Insgesamt hatte sie rund 847 Millionen Yen Entschädigung gefordert.