Italien
Renzis Verfassungsreform steuert auf Showdown zu

Rom – In der italienischen Abgeordnetenkammer hat Ministerpräsident Matteo Renzi einen wichtigen Erfolg erzielt: Die grosse Kammer verabschiedete am Dienstag seinen Entwurf zur Verfassungsreform. Der grosse Showdown steht aber noch bevor.
Publiziert: 10.03.2015 um 15:12 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 23:25 Uhr

Das Reformprojekt wurde mit 357 Stimmen gegen 125 verabschiedet. Sieben Parlamentarier enthielten sich der Stimme. Gegen den Reformvorschlag stimmten alle Oppositionsparteien, darunter auch die Mitte-rechts-Bewegung Forza Italia um Ex-Premier Silvio Berlusconi.

Ein politischer Pakt zwischen Berlusconi und Renzi zur Umsetzung politischer Reformen war im Februar in die Brüche gegangen. Daraufhin entschloss sich die Forza Italia, gegen das Reformprojekt zu stimmen.

Gemäss dem Verfassungsentwurf sollen künftig lediglich der Abgeordnetenkammer Gesetzentwürfe vorgelegt werden. Der Senat soll nur mehr die Kompetenz für bestimmte Gesetze haben wie jene, die sich mit ethischen Themen und Verfassungsänderungen befassen oder die Gemeinden und Regionen betreffen. Die Zahl der Senatoren soll von 315 auf 100 reduziert werden, die nicht mehr gewählt werden, sondern Vertreter der Regionen und Grossstädte sind.

Die Reform der Verfassung mit der Abschaffung der Direktwahl des Senats gilt als einer der wichtigsten Punkte im Programm der Regierung Renzi. «Mit dieser Reform können wir Italien in ein einfacheres und gerechteres Land umwandeln», kommentierte Renzi das Ergebnis der Abstimmung in der Abgeordnetenkammer.

Die Neuerung muss jetzt in zweiter Lesung wieder vom Senat überprüft werden. In dieser Kammer hält Renzi aber ohne die Stimmen der Forza Italia keine stabile Mehrheit. Ungewiss ist zudem, ob die Senatoren bereit sind, für ihre eigene Entmachtung zu stimmen.

Eingeführt werden sollen auch neue Regeln für die Wahl des Staatsoberhauptes. Diese wird künftig bei einer Geheimabstimmung mit Zwei-Drittel-Mehrheit erfolgen. Nach dem vierten ergebnislosen Wahlgang wird eine Mehrheit von drei Fünfteln des Parlaments genügen, um das Staatsoberhaupt zu wählen. Diese sinkt nach dem achten Wahlgang auf die absolute Mehrheit.

Das Staatsoberhaupt wird künftig nur noch die Abgeordnetenkammer auflösen können, da der neue Senat nicht mehr von den Bürgern direkt gewählt wird. Sollte das Staatsoberhaupt nicht in der Lage sein, seine Funktionen auszuüben, wird er nicht wie bisher vom Senatspräsidenten, sondern vom Präsidenten der Abgeordnetenkammer ersetzt, sieht der verabschiedete Entwurf vor.

Erstmals soll Italiens Verfassung auch Volksabstimmungen vorsehen, mit denen Gesetze eingeführt werden. Bisher sah die Verfassung lediglich Referenden zur Abschaffung bereits geltender Gesetze vor.

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