IT-Panne
Schadenersatzklagen nach Crowdstrike-Panne wohl wegweisend

Die Schadenersatzklagen nach der weltweiten IT-Panne von Crowdstrike vor rund einer Woche dürften wegweisend werden. Davon geht der Berner Fachhochschulprofessor für Digitalisierung Matthias Stürmer aus.
Publiziert: 28.07.2024 um 12:24 Uhr
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Aktualisiert: 28.07.2024 um 18:12 Uhr
Teilweise lange Gesichter vor den Fluganzeigetafeln am Flughafen Zürich am Freitag vor einer Woche. (Archivbild)
Foto: GAETAN BALLY
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Für die Schweizer Flugsicherung Skyguide sieht er bei einer Klage aber schwarz. Die von der IT-Panne stark betroffene Flugsicherung sei schlecht vorbereitet gewesen, sagte Stürmer. Am Flughafen Zürich war es am Freitag vor einer Woche zu Verspätungen und Flugausfällen gekommen.

Nach Ansicht des Berner Forschers muss Crowdstrike mit Schadenersatzforderungen rechnen. Für Skyguide dürften die Chancen allerdings schlecht sein. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen halte Crowdstrike fest, dass die Cybersicherheitssoftware nicht für kritische Anwendungen eingesetzt werden soll. Explizit sei dabei die Flugsicherung erwähnt.

Das bringe Skyguide in die Bredouille, sagte Stürmer. Die Luftraumüberwachung musste den Geschäftsbedingungen zustimmen, sonst hätte sie die Software nicht nutzen können.

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