In letzter Instanz
Berlusconi im «Ruby»-Prozess freigesprochen

Der italienische Ex-Regierungschef Silvio Berlusconi ist im Prozess um «Bunga-Bunga-Partys» und Sex mit minderjährigen Prostituierten endgültig freigesprochen worden. Das oberste Gericht in Italien bestätigte am Dienstagabend das Urteil in letzter Instanz.
Publiziert: 11.03.2015 um 00:05 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 22:26 Uhr
Kann aufatmen: Silvio Berlusconi wurde in letzter Instanz freigesprochen.
Foto: Getty Images

Damit ist keine weitere Berufung mehr möglich, der Freispruch ist rechtskräftig. Silvio Berlusconi (78) war zuvor in zweiter Instanz freigesprochen worden, nachdem er in erster Instanz zu sieben Jahren Haft und einem lebenslangen Verbot zur Ausübung öffentlicher Ämter verurteilt worden war.

Dem dreimaligen Ministerpräsidenten wurden Sex mit minderjährigen Prostituierten bei sogenannten «Bunga-Bunga-Partys» in seiner Villa und Amtsmissbrauch vorgeworfen. Mit der damals minderjährigen Marokkanerin Karima El Mahroug, genannt Ruby, soll Berlusconi Sex gegen Geld gehabt und anschliessend seinen Einfluss als Regierungschef eingesetzt haben, um die Affäre zu vertuschen.

Staatsanwalt Eduardo Scardaccione hatte erklärt, er halte es nicht für glaubwürdig, dass Berlusconi nichts von Rubys Minderjährigkeit gewusst habe. Berlusconi selbst hatte die Vorwürfe stets bestritten. Sein Verteidiger Franco Coppi erklärte, es gebe keinen Beweis dafür, dass Berlusconi von Rubys Alter gewusst habe.

Mit dem Freispruch bekommen auch Berlusconis Hoffnungen auf ein politisches Comeback neuen Auftrieb, obwohl er bis 2019 keine Ämter übernehmen darf. (sda)

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