Wie der Vorsitzende Richter am Londoner High Court mitteilte, soll der Umfang für die im Oktober geplante Hauptverhandlung im Berufungsverfahren erweitert werden.
Die US-Seite zieht die Unabhängigkeit eines Experten bei der Beurteilung von Assanges Gesundheitszustand in Zweifel. Auch die Einschätzung der Richterin in erster Instanz, dass sich der 50-Jährige in US-Haft das Leben nehmen könnte, müsse nochmals überprüft werden, argumentierte die US-Anwältin bei der Anhörung. Beide Punkte sollen nun entgegen einer früheren Entscheidung Teil des Berufungsverfahrens sein.
Die US-Justiz will Assange in den Vereinigten Staaten wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Dem Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Eine Richterin in London hatte das Auslieferungsbegehren im Januar jedoch mit Hinblick auf Assanges angegriffene psychische Gesundheit und die zu erwartenden Haftbedingungen in den USA abgelehnt. Dagegen legte die US-Staatsanwaltschaft Berufung ein.
Unterstützer Assanges fordern dessen sofortige Freilassung. Der Wikileaks-Gründer sitzt inzwischen bereits seit mehr als zwei Jahren im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London. Zuvor hatte er sich beinahe sieben Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft in London dem Zugriff der Behörden entzogen.
(SDA)