«Im Interesse Kunden»
Deutsche Bahn geht juristisch gegen 50-Stunden-Warnstreik vor

Die Deutsche Bahn versucht, den 50-Stunden-Warnstreik auf der Schiene noch juristisch zu stoppen. Der Konzern teilte am Samstagmorgen mit, dass er einen entsprechenden Eilantrag beim Arbeitsgericht in Frankfurt am Main eingereicht habe.
Publiziert: 13.05.2023 um 10:29 Uhr
Die Deutsche Bahn versucht den angekündigten Warnstreik mit juristischen Mitteln zu verbieten. (Archivbild)
Foto: HENDRIK SCHMIDT

«Dieser Schritt ist im Interesse der Kundinnen und Kunden jetzt geboten», teilte die DB mit. Der Eilantrag sei eingegangen, bestätigte das Gericht der Deutschen Presse-Agentur. Die Verhandlung beginne um 12.00 Uhr.

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) will ab Sonntagabend, 22.00 Uhr, mit dem dritten Warnstreik bei der Bahn im laufenden Jahr erneut den Verkehr auf der Schiene lahmlegen. Die Deutsche Bahn entschied kurz nach der Ankündigung, dass sie für den Zeitraum des Ausstands den Fernverkehr komplett einstellen wird. Auch im Regional- und Güterverkehr wird zwischen Sonntagabend, 22.00 Uhr, und Dienstagabend, 24.00 Uhr, voraussichtlich kaum ein Zug fahren.

Während des zweitägigen Warnstreiks in Deutschland verkehren die SBB-Züge nur bis zur Grenze. Von Sonntagabend bis Dienstagnacht kehrten die sonst grenzüberschreitenden Züge dort um, wie die SBB am Freitag mitteilten.

Die EVG und 50 Bahn-Unternehmen streiten seit Ende Februar über neue Tarifverträge, die Verhandlungen stocken. Die Deutsche Bahn bezeichnete den angekündigten Warnstreik am Samstagmorgen als «unverhältnismässig», er schädige Kundinnen und Kunden sowie unbeteiligte Dritte.

Da die EVG auch Beschäftigte in Stellwerken zur Arbeitsniederlegung aufgerufen hat, werden absehbar auch Bahn-Unternehmen getroffen, die derzeit gar nicht mit der EVG verhandeln.

(SDA)

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